Unterhalt an "ledige Mutter" Nachtrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhalt an "ledige Mutter" Nachtrag

Wie liegen denn da die Einkommensgrenzen? Sie meinte er verdient ca. 2800 Euro netto... Was würde ihr denn da in etwa zustehen? Lieben Dank!

Mitglied inaktiv - 16.06.2009, 15:00



Antwort auf: Unterhalt an "ledige Mutter" Nachtrag

Hallo, das kann man so allgemein nicht sagen - da bedarf es genauer Berechnungen. Liebe Grüsse , NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.06.2009



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