Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Aber was sagt denn die neue Rechtssprechung eigentlich aus ? Kann im Internet dazu rein garnichts finden.
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Wie liegen denn da die Einkommensgrenzen? Sie meinte er verdient ca. 2800 Euro netto... Was würde ihr denn da in etwa zustehen? Lieben Dank!
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Halo Frau Bader, wie sieht es in meinem Fall mit der "Kostentragung durch Unterhaltsverpflichtete" aus? "Wer Verwandten, dem Ehegatten oder anderen gegenüber zum Unterhalt berechtigt ist, kann als Sonderbedarf grundsätzlich auch die Kosten notwendiger Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung verlangen."
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Hallo Frau Bader, tut mir leid, dass ich nochmals fragen muss. Die Geburt war Anfang August bin somit bis Anfang Oktober in Mutterschutz. Habe ich dadurch trotzdem Anspruch aufs 13. Gehalt? Muss das halt angeben. danke
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