Frage: Unterhalt ab 18

Mein Sohn ist fast 19 aber hat versäumt sich um eine Lehrstelle zu bemühen, Er hat 3 Monate in einem Geschäft gearbeitet und ca. 1300 € netto verdient . Nun wurde er Entlassen und will das ich ab sofort wieder Unterhalt an Ihn bezahle. Muss ich das und wie viel ??

von ramazotti2010 am 02.12.2018, 12:35



Antwort auf: Unterhalt ab 18

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.12.2018



Antwort auf: Unterhalt ab 18

Du bist erwachsenen Kindern DANN zu Unterhalt verpflichtet, wenn sie sich in Schul-oder Berufsausbildung befinden. Ist er das? .... da hast Du die Antwort :-) Der Herr Sohn soll doch bitte mal die Anspruchsgrundlage nennen. Und nein, ein leerer Teller oder Geldbeutel sind KEINE valide Anspruchsgrundlage. :-) LG D

von desireekk am 03.12.2018, 20:32



Antwort auf: Unterhalt ab 18

Der Ex meiner Freundin durfte die Unterhaltszahlungen einstellen weil der Sohn nach der normalen Schulbildung ( mittlere Reife) keine Anstalten machte sich eine Lehrstelle zu suchen und auch seiner weiteren Schulpflicht nicht nach geht. Der Junge ist 16. Solange dein Sohnemann also keiner Ausbildung nach geht oder sich wenigstens nachweislich um eine Ausbildungsstelle bemüht und sei es ein Praktikum, hat er kein Grundlage Unterhalt zu verlangen.

von Julisa am 04.12.2018, 17:47



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