Mein Sohn ist fast 19 aber hat versäumt sich um eine Lehrstelle zu bemühen, Er hat 3 Monate in einem Geschäft gearbeitet und ca. 1300 € netto verdient . Nun wurde er Entlassen und will das ich ab sofort wieder Unterhalt an Ihn bezahle. Muss ich das und wie viel ??
von
ramazotti2010
am 02.12.2018, 12:35
Antwort auf:
Unterhalt ab 18
RUB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.12.2018
Antwort auf:
Unterhalt ab 18
Du bist erwachsenen Kindern DANN zu Unterhalt verpflichtet, wenn sie sich in Schul-oder Berufsausbildung befinden.
Ist er das?
.... da hast Du die Antwort :-)
Der Herr Sohn soll doch bitte mal die Anspruchsgrundlage nennen.
Und nein, ein leerer Teller oder Geldbeutel sind KEINE valide Anspruchsgrundlage. :-)
LG
D
von
desireekk
am 03.12.2018, 20:32
Antwort auf:
Unterhalt ab 18
Der Ex meiner Freundin durfte die Unterhaltszahlungen einstellen weil der Sohn nach der normalen Schulbildung ( mittlere Reife) keine Anstalten machte sich eine Lehrstelle zu suchen und auch seiner weiteren Schulpflicht nicht nach geht. Der Junge ist 16.
Solange dein Sohnemann also keiner Ausbildung nach geht oder sich wenigstens nachweislich um eine Ausbildungsstelle bemüht und sei es ein Praktikum, hat er kein Grundlage Unterhalt zu verlangen.
von
Julisa
am 04.12.2018, 17:47