Sehr geehrte Frau Bader, meine beiden Töchter leben bei mir. Ich bin selbständige Tagesmutter, habe ein sehr unregelmäßiges Einkommen (ob 1. August vermutlich wieder gar kein Einkommen, da die Kinder in eine Kita abwandern). Für meine beiden Mädchen beziehe ich Kindergeld und den minimalen Unterhaltssatz von deren Vater. Seit knapp zwei Jahren lebe ich mit einem neuen Lebensgefährten zusammen in dessen Haus, zahle somit keine Miete. Jetzt hat sich meine Große Reitstunden gewünscht, was auch therapeutisch recht gut ist. Nun ist der Schnupperkurs zu Ende, und die Reitstunden würden dann im Monat € 50 kosten. Zusätzlich trage ich noch div. Versicherungen für die Kinder, außerdem den Flötenunterricht der Großen, der mit gut 22 € pro Monat zu Buche schlägt (ohne Kosten für Seminare, Notenmaterial etc.). Auch sämtliches Schulmaterial (Hefte, Bücher, Ordner, Schreibmaterial etc.) finanziere ich selbst. Alle Kosten habe ich bislang selbst getragen, doch ich kann unmöglich auch noch die 50 € alleine tragen. So schlug ich meinem Ex-Mann vor, daß wir uns die Kosten für die Reitstunden teilen könnten. Er möchte das aber nicht, will das höchstens für einen begrenzten Zeitraum von 2 Monaten mit übernehmen, danach soll sie die Reitstunden dann wieder aufgeben. Das halte ich allerdings für Unsinn. Wie sieht das mit der Sonderkostenregelung aus? Müßte er sich nicht an solchen Kosten wie den Reitstunden beteiligen, zumal ich mich schon nach einer günstigen, aber durchaus sicheren Variante umgesehen habe. Meine Große ist natürlich enttäuscht, daß sie nicht weitermachen kann, aber wir (mein Lebensgefährte und ich) können das nicht alleine finanzieren, weil wir durch den Hauskauf und meine nur schleppend anlaufende Tagesmuttertätigkeit unser finanzieller Rahmen nur sehr eng bemessen ist. Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen TinaP.
Mitglied inaktiv - 17.06.2008, 15:52