Frage: Unterhalt Elterntzeit.

Hallo. Ich habe vor einer Woche erfahren dass meine Schwiegereltern total verschuldet sind. Und meine Ehemann möchte mit jedem Preis ihr Haus retten. Und es macht mir sehr grosse Sorgen. Es macht mir Angst. Bis dato hat er grosse Summen in das Haus seiner Eltern investiert. Er hat grosse summen an Geld an seine Schwestern geschenkt und der jüngsten das Auto finanziert. Dad ganze hat bisher schuldenfrei funktioniert aber nur weil wir beide Vollzeit gearbeitet haben. Nun bin ich schwanger und werde bald in die Elterntzeit gehen. Und es wird finanziell sehr knapp. Zunaechst hat er mir angeboten in das Haus seiner Eltern umzuziehen. Für unser Job ist es 80 km mehr zu fahren. Mein Kind muss seine Kita wechseln. Sie ist schon letztes Jahr gewechselt und von einem neuen Wechsel wird momentan abgeraten. Dort hatten wir keine Wohnung für sich. Das habe ich abgelehnt. Die Miete wird momentan fair aufgeteilt. Ich habe grosse Sorge um die Zukunft. Ist es rechtens dass mein Ehemann sein Einkommen in das Haus der Eltern investiert und wir ohne finanzielle Unterstützung seinerseits bleiben? Ich kann mir vorstellen dass er seinen Teil der Miete nicht bezahlt. Sind es dann gemeinsame Schulden? Wie kann ich mich dagegen absichern?

Mitglied inaktiv - 20.02.2020, 09:37



Antwort auf: Unterhalt Elterntzeit.

Halo, er schenkt im Prinzip das selbst verdiente Geld an die Eltern? Bekommt er dafür Sicherheiten? Haus übertragen zB? Wenn es ansonsten für den Haushalt u Ihr Taschengeld reicht, kann man es ihm nicht verbieten. Wird aber zum Problem, wenn es nicht reicht. Er scheint die "Urfamilie" seine eigenen vorzuziehen. Wie man damit umgeht kann ein Außenstehender nicht entscheiden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.02.2020



Antwort auf: Unterhalt Elterntzeit.

2. Welche Versorgungsansprüche habe in Während ich Elterngeld oder Elterngeld plus kriege. 3.Welche Versorgungsansprüche hat mein bis jetzt ungeborene Kind? Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 20.02.2020, 09:40



Antwort auf: Unterhalt Elterntzeit.

Wenn ihr verheiratet seid und in Zugewinngemeinschaft lebt darf er nicht einfach große Summen Gelder an andere verschenken. Du solltest ihm klar sagen dass du dagegen bist und die bereits verschenkten Summen mit Nachweisen (Kontoauszügen) notieren. Wenn es jemals zur Trennung kommt steht dir davon die Hälfte zu. Sag ihm das! Auf jeden Fall müsst ihr reden dass es so nicht geht. Wenn ihr Geld ins Haus der Eltern steckt wäre es z.B. fair wenn sie euch beiden dafür Anteile im Grundbuch zugestehen, das hast du später auch was davon. Hart verdientes Geld für ein Auto zu verschenken, dass sich die Person nicht leisten kann halte ich für sehr daneben.

von Paulinchen83 am 20.02.2020, 09:58



Antwort auf: Unterhalt Elterntzeit.

*Wenn ihr verheiratet seid und in Zugewinngemeinschaft lebt darf er nicht einfach große Summen Gelder an andere verschenken. Du solltest ihm klar sagen dass du dagegen bist und die bereits verschenkten Summen mit Nachweisen (Kontoauszügen) notieren. Wenn es jemals zur Trennung kommt steht dir davon die Hälfte zu* ist das tatsächlich so???

Mitglied inaktiv - 20.02.2020, 11:53



Antwort auf: Unterhalt Elterntzeit.

Nein, das ist Blödsinn. Vor kurzem schrieb irgendjemand in irgendeinem Thread, daß der eheliche Güterstand erst "zählt", wenn man sich scheiden läßt. Der Hinweis auf die Zugewinngemeinschaft ist also sowieso abwegig. Aber auch sonst ist es quatsch. Lediglich wenn er Geld von IHREM Konto nimmt (weil er z.B. eine Vollmacht hat), wird es kritisch. Aber auf ein gemeinsames Konto haben beide Zugriff und dürfen auch beide Zugreifen - in unbegrenztem Maße, für alle Zwecke. Trau - schau - mit wem Du ein gemeinsames Konto führst. BTDT.

von Strudelteigteilchen am 20.02.2020, 14:28



Antwort auf: Unterhalt Elterntzeit.

"Es werden nicht nur Erbschaften und Schenkungen im Zugewinnausgleich nicht berücksichtigt. Bei der Verschwendung von Vermögenswerten ohne die Zustimmung eines Ehepartners, spricht man von illoyaler Vermögensminderung. Kann der eine Ehepartner beweisen, dass er die Verschwendung des Vermögens zu einem bestimmten Zweck untersagt hat, wird der entsprechende Betrag nicht bei der Berechnung des Endvermögens berücksichtigt. Damit hat der verschwendende Partner keinen Ausgleichsanspruch wegen dieser Verluste." Kannst du hier z,.b. nachlesen: https://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/erbschaften-und-schenkungen-im-zugewinnausgleich/11/#verschw

von Paulinchen83 am 20.02.2020, 15:08



Antwort auf: Unterhalt Elterntzeit.

ich denke nicht, dass Unterstützung der Familie so anzusehen ist. ich könnte mir vorstellen, dass teure Autos mit Verschwendung gemeint sind, halli galli mit fremden Frauen etc. und trennen will sich die ap nicht, deswegen finde ich auch den betreff bei hasselbach in dem fall schräg. der mann braucht ein Coaching, damit er sich auf das wesentliche konzentriert, nämlich die werdende mutter und die Kinder. wenn er das nicht einsieht, kann man ihm mal vorrechnen, was die Trennung kostet. vielleicht besinnt er sich dann. verbieten, seine restfamilie zu unterstützen, geht m.e. nicht.

Mitglied inaktiv - 20.02.2020, 15:39



Antwort auf: Unterhalt Elterntzeit.

So ist es - es ist nicht eindeutig "Verschwendung". Außerdem muß man glaubhaft machen, daß man wirklich nicht nur "Du, du, du!" gemacht hat - und das geht, lt. meiner Anwältin, quasi nur, wenn man dann schließlich die Konten getrennt hat. Und am besten sofort die Trennung eingereicht hat. Was anderes wäre es, wenn er sich bei einem Monatsgehalt von 1.500,- Euro einen Porsche kauft. Oder wenn er für 20.000,- Ocken in den Puff geht - dann hätte man VIELLEICHT eine Chance. Meine Anwältin fand die Tausende von meinen (!!) Euronen, die mein Ex an seine Familie geschickt hat, nicht relevant - ich hätte ihm sofort den Geldhahn zudrehen müssen, und selbst dann wäre es rückwirkend schwer bis unmöglich gewesen, was rauszuholen.

von Strudelteigteilchen am 20.02.2020, 16:28



Antwort auf: Unterhalt Elterntzeit.

Du solltest dich trennen, so sicherst du dich ab

von misses-cat am 20.02.2020, 17:28



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