Unfall in der Krippe was ist Elternrecht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unfall in der Krippe was ist Elternrecht

Unser Sohn, 12 Monate ist in der Krippe vom Wickeltisch gefallen. Der Wickeltisch hat eine Höhe von ca. 1,20 m. Er stürtze auf den Kopf. Mein Mann z.Z. in Elternzeit wurde verständigt und es wurde empfohlen unseren Sohn, dem es angeblich gut ging mal zum Arzt zu bringen. Der Kinderarzt wurde im Auftrag von meinem Mann angerufen, in der Zeit ca. 10 min. erreichte er die Krippe und fand unseren Sohn schlafend auf dem Arm der Erzieherin bei der es passiert war vor. Unser Sohn war schwer aufzuwecken, verdrehte die Augen, war orientierungslos und erkannte den Papa nicht. Der Kinderarzt erklärte bereits am Telefon, dass er nicht der richtige Ansprechpartner sei und der Junge ins Krankenhaus müsse, denn es sei ein BG Fall. Nun sollte mein Mann mit dem Kind 30km in die nächste Klinik fahren. Erst als er mich auf der Arbeit informierte, bestand ich darauf dass ein Krankenwagen gerufen wird. Was dann auch passierte. In der Klinik wurde unser Sohn untersucht und 24 Stunden überwacht. Glücklicherweise geht es ihn gut. Es stellte sich auch heraus, dass zum ZeitPunkt des Unfalls 2 Kinder auf dem Wickeltisch waren und nur eine Erzieherin anwesend. Geht es hier nicht um die Verletzung der Aufsichtspflicht und falsches ingangsetzten der Rettungskette? Ein Sturz eines so kleinen Kindes aus dieser Höhe auf den Kopf ist doch erstmal als sehr kritisch einzustufen und in Anbetracht der Entfernung zum Nächten Krankenhaus hätte da nicht sofort der Rettungsdienst verständig werden müssen? Wo können wir uns jetzt hinwenden und was ist unser Recht.

von Timsma am 18.06.2016, 09:20



Antwort auf: Unfall in der Krippe was ist Elternrecht

Hallo, echt übel - ich würde auch erst mal froh sein, dass es nicht schlimm geworden ist. Anders als meine Schwiegermutter (die Kinderkrankenschwester ist) meine ich auch nicht, dass jedes Kind mal vom Wickeltisch fällt. Da ist ganz klar die Aufsichtspflicht verletzt u es liegt fahrlässige KV vor. Gleichwohl müssen Sie überlegen, was Sie machen wollen. Schmerzensgeld? Strafanzeige? Träger einschalten? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2016



Antwort auf: Unfall in der Krippe was ist Elternrecht

Zum Glück ist nichts passiert. Die Frage ist : Was willst Du erreichen ? Bei uns liegen auch zwei mal auf dem Wickeltisch, die Erzieherin war bei Euch dabei, also hat sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. Dein Mann wurde umgehend informiert, so wie Du schreibst hat er dann nicht eigenständig gehandelt, sondern auf Deine Anweisung hin erst. Rettungskette ist bei einem wachen Kind, welches sich nicht übergibt, nicht bewusstlos war etc. nicht sofort der RTW, sondern die Eltern zu informieren. Das haben sie gemacht. Nicht falsch verstehen, ich kenne das Gefühl dass jemand Schuld haben soll. Hatte das neulich erst und wir waren auch eine Nacht im KH. Manchmal hat aber einfach keiner Schuld. Bestehe darauf dass Dein Kind nur noch alleine auf dem Wickeltisch ist, ich denke die betreffende Erzieherin wird auch nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.

von Sternenschnuppe am 18.06.2016, 09:38



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@Sternschnuppe: Ist das dein Ernst? Ein Kind darf nicht vom Wickeltisch fallen. Weder in der Krippe noch zuhause. Und wenn man aufpasst passiert das auch nicht. Eine Erzieherin, die ein Kind vom Wickeltisch fallen lässt, ist Schuld daran, weil sie es nicht festgehalten hat. Ich finde das unmöglich. Wozu gibt man sein Kind dann zu Fachpersonal in die Betreuung?

von Philomena0303 am 18.06.2016, 18:54



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Hallo, also wenn Deine Schildung so zutreffend war, so handelt es sich eindeutig um einen Fall der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen. Hier kommt ggf. eine Strafanzeige in Betracht, da die Aufsichtspflicht eindeutig verletzt worden ist. Und ja - Kinder dürfen unter Aufsicht einer Erzieherin nicht vom Wickeltisch fallen! Das ist mehr als ein Unfall - wer 2 Kinder gleichzeitig auf den Wickeltisch legt, der handelt fahrlässig.

Mitglied inaktiv - 19.06.2016, 08:34



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Das sehe ich auch so. Eine Strafanzeige wäre eine angemessene Reaktion. Als Eltern kann man erwarten, dass die Erzieherinnen so sorgfältig am Wickeltisch arbeiten, dass so was nicht vorkommt. Dieser Unfall ist zwar glimpflich ausgegangen, aber so ein Sturz kann zu schweren Kopfverletzungen führen! http://www.kinderaerzte-im-netz.de/news-archiv/meldung/article/kinderchirurgen-warnen-vor-sturz-vom-wickeltisch/ Die Strafanzeige wäre ein Warnschuß für die Mitarbeiter der Einrichtung!

Mitglied inaktiv - 19.06.2016, 10:02



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Ja, mein voller Ernst. Was soll denn erreicht werden durch eine Anzeige? Dass sie ihren Job verliert ? Die Aufsichtsplicht wurde nicht verletzt, sie war anwesend. Sie hat offenbar nicht den Raum verlassen oder aus dem Fenster schauend mit ihrem Freund telefoniert. Es gibt kein Gesetz, keine Vorschrift dass nicht zwei Kinder auf dem Wickeltisch sein dürfen. Zeigt mir einen Link wo es anders steht bitte. Rettungskette? Der dann anwesende Vater hat ja nicht einmal eigenständige Entscheidungen getroffen. Gespräch führen, darauf bestehen dass das Kind nur noch alleine gewickelt wird. Das würde ich mir dann auch schriftlich geben lassen. Unfälle passieren leider, wir hatten auch schon ein paar Fahrten mit dem RTW. Da muss ich keinen fertig machen danach. Sie wird sich wohl selbst Vorwürfe machen.

von Sternenschnuppe am 19.06.2016, 11:39



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Also bei uns in der Krippe ist es auch normal, dass zuerst die Eltern informiert werden und die entscheiden müssen was weiter passiert. Selbst den RTW rufen dürfen die Erzieher nur, wenn offensichtlich akute Gefahr für das Leben des Kindes besteht oder die Eltern nicht erreichbar sind und es nicht klar ist, ob das Kind ärztliche Hilfe benötigt oder nicht. Ob das jetzt ein Unfall oder Fahrlässigkeit war möchte ich nicht beurteilen. Bei uns ist es nicht übkich zwei Kinder gleichzeitig auf dem Wickeltisch zu haben, es kommt aber vor, wenn die größeren sehen, dass die Erzieherin dort wickelt, dass sie auch hochgehen (es gibt eine Treppe für die Kinder) weil sie auch eine frische Windel brauchen. Ob die Anwesenheit des zweiten Kindes also ursächlich für den Sturz war kann man m.E. aus der gegebenen Beschreibung nicht ersichtlich. Kinder fallen auch Zuhause mal vom Wickeltisch ohne dass die Mutter nachlässig war. Ist sicherlich nicht die Regel und ich will den Sturz auf keinen Fall bagatellisieren aber ich finde auch, dass man ohne alle Fakten zu kennen - und ich bezweifle, dass das hier der Fall ist - nicht beurteilen kann ob hier eine Fahrlässigkeit oder eine Unterlassung vorlag. Ein Gespräch mit der Erzieherin und der Leitung wäre hier m.E. der erste Schritt um die EXAKTEN Umstände zu klären. Das bisher beschriebene ist bezüglich des eigentlichen Unfalls recht wischi-waschi, wie man so schön sagt. Und ganz ehrlich... dein Mann wird angerufen euer Kind ist vom Wickeltisch gefallen. Dann ist es sein Job entweder sofort zu sagen, sie sollen den RTW rufen, er ist in 10 Minuten da um mitzufahren oder hinzugehen und das ggf. dort zu entscheiden. Die Verzögerung kam m.E. zu einem Großteil durch das Zögern deines Mannes zustande. Wie gesagt, ich weiß nicht, wie das bei euch in der KiTa versicherungstechnisch geregelt ist, bei uns dürfen die Erzieher das bei Erreichbarkeit der Eltern nicht entscheiden. Da geht es am Ende auch um die Kosten eines ggf. unberechtigten RTW Einsatzes. Das ist bei uns ganz klar geregelt und wurde zumindest mir auch in der Eingewöhnung mitgeteilt. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 19.06.2016, 12:10



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Vielen dank mal für Eure Antworten. @Sternschnuppe: Mein Mann wollte das tun was ihm geraten wurde in der Krippe, und das war einfach nicht richtig. Die Verantwortung abschieben, weil er gerufen wurde ist glaube ich nicht der Richtige Weg. Das Personal sollte für solche Fälle geschult sein und richtig Handeln. Alleine schon das Einschlafen lassen nach dem Sturz aus erheblicher Höhe ist Grenzwertig, dann noch eine privatfahrt von 30min. zur Klinik zu empfehlen ist fragwürdig. Diese Zeit von Sturz bis zur tatsächlichen Handlung läuft gegen das Kind, sollte eine schwere Verletzung bsw. eine Hirnblutung vorliegen. Ich bin gepannt was Frau Bader zu unserem Fall sagt und was wir tun können.

von Timsma am 19.06.2016, 12:21



Antwort auf: Unfall in der Krippe was ist Elternrecht

Die Krippe hat ab Eintreffen des Vaters die Verantwortung übergeben. Das hat doch nichts mit Abschieben zu tun, er hat sie als Vater. Offenbar war das Kind weder bewusstlos noch hat es sch übergeben etc. Auch wurde der Kinderarzt doch angerufen und der riet zu dem was angebracht war. Zum KH fahren. Ich frage erneut : Was möchtest Du erreichen? Dass sie ihren Job verliert ? Geld? Was möchtest Du?

von Sternenschnuppe am 19.06.2016, 12:28



Antwort auf: Unfall in der Krippe was ist Elternrecht

Was ich nicht verstehe, warum RTW? Dann schnappt man sich als Elternteil das Kind und fährt mit dem Kind im PKW zum nächsten Arzt oder Krankenhaus. Habe ich genauso gemacht als unser Sohn vom Baumstamm gefallen ist. Und da stand im raum das er evtl mit Hinterkopf/Nacken auf den darunter liegendem Stamm geknallt war. Da unser aber "nur" Nasenbluten hatte,. voll ansprechbar und klar, war jedem recht ersichtbar das ist kein Lebensbedrohlicher Zustand. er hätte nämlich nur den Einsatz eines RTW gerechtfertigt.

Mitglied inaktiv - 19.06.2016, 13:03



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Und "angeblich gut" ist ja auch etwas was sich nachher in der Klinik bestätigt hat. Was daran war also "angeblich"?

Mitglied inaktiv - 19.06.2016, 13:04



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Hallo Timsma, Ich sehe es wie du, hätte erwartet, dass der RTW gerufen wird. Ich selbst würde nach einem Sturz aus großer Höhe nicht allein mit einem Kleinkind herumfahren wollen. Aber was versprichst du dir nun von "deinen Rechten", Anwalt etc? Willst du Schmerzensgeld, fristlos aus dem Kitavertrag kommen und was neues suchen, oder soll einfach jemand "schuldig" sein? Wenn man sonst grundsätzlich mit der Einrichtung zufrieden ist und offen reden kann, dann würde ich darüber nochmal ein Gespräch führen und fertig. Auch bei großer Umsicht passieren leider immer mal Unfälle und aus meiner Erfahrung nehmen sich das die Betroffenen sehr zu Herzen und lernen daraus. Genau so, wie wenn du selbst mal versehentlich deinem Kind weh tust.

von Tini_79 am 19.06.2016, 13:21



Antwort auf: Unfall in der Krippe was ist Elternrecht

Ich habe viele Jahre lang Kinder gewickelt und mir ist es noch nie passiert, dass eines runterfiel. Tatsächlich hat das etwas mit Fahrlässigkeit zu tun. Ich würde mir wünschen, dass die Umstände, wie das passieren konnte, ermittelt werden, und wenn hier jemand fahrlässige Körperverletzung begangen hat, soll er ruhig dafür geradestehen. Wenn nicht fahrlässige Körperverletzung vorliegt, sollte herausgefunden werden, durch welche nicht zu vemeidenden Umstände dieser Unfall passierte, damit es sich nicht wiederholen kann. Möglicherweise müssen an der Wickelkommode Abstürzgitter angebracht werden, oder vielleicht müssen die Sachen (Windeln, Cremes, Wäsche) besser erreichbar gemacht werden. Das Kind hätte ja sich ja das Genick brechen oder eine Schädel-Hirn-Trauma bekommen können. Es könnte nachher gelähmt sein. Es war ein sehr gefährlicher Unfall. Wer seine Kinder Erziehern anvertraut, muss ich 100%ig auf die Betreuer verlassen können. Daher halte ich es für nötig, diesen Vorfall aufzuklären, auch mit einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Unfallkasse, die im Schadensfall bezahlt, sollte ebenfalls über den Vorfall informiert und um eine Überprüfung gebeten werden. Die machen das auch, wenn sie darum gebeten werden.

Mitglied inaktiv - 19.06.2016, 13:22



Antwort auf: Unfall in der Krippe was ist Elternrecht

Ähm, sorry sobald die Eltern informiert sind, müssen sie auch entscheiden, was mit ihrem Kind passiert. Ich kann schon die nächste Mutter hören, die sich darüber beschwert, dass ihr von den Erziehern vorgeschrieben wird ob ihr Kind zum Arzt muss oder nicht. Dein Mann war informiert und vor Ort. Wenn er nicht handelt, kann da die Erzieherin doch nichts für. Und wie gesagt hätte er m.E. schon am Telefon sagen sollen, sie sollen einen RTW rufen. Die Erzieherin hat den Vorfall als schwerwiegend genug eingeschätzt, dass sie euch angerufen hat. Danach müsst ihr entscheiden, was mit eurem Kind passieren soll. Den Unfall an sich außen vor... du kannst die Verantwortung für das was danach in deinen Augen nicht rechtzeitig geschah, die Verantworung nämlich, die dein Mann schlichtweg nicht übernommen hat, nicht den Erziehern ankreiden. Mir ist klar, dass man als Eltern Schuldige suchen will, das muss sich hier aber m.E. auf den Unfall selbst beziehen. Für alle Entscheidungen ab dem Zeitpunkt als ihr inforiert wurdet und somit was danach passiert oder nicht passiert ist, ist dein Mann verantwortlich. Es ist euer Kind, ihr müsst entscheiden was mit ihm geschieht, nicht die Erzieherin. Und schon gar nicht gegen den geäußerten Willen der Eltern. Und wenn dein Mann sagt er kommt vorbei oder "rufen Sie den KiA an", dann machen die das und rufen nicht den RTW. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 19.06.2016, 19:53



Antwort auf: Unfall in der Krippe was ist Elternrecht

Hallo, zwei Kinder haben auf dem Wickeltisch überhaupt nichts verloren. Gleichfalls hätten sie nicht zulassen dürfen, dass das Kind nach einem solchen Sturz einschläft. Ich würde zunächst das Gespräch mit der Kitaleitung suchen und nach der entsprechenden Arbeitsanweisung fürs Wickeln des Trägers fragen (da steht garantiert drin, dass einzeln gewickelt werden muss). Da dieser den Unfallhergang aus dem Bericht an die BG ("Arbeitsunfall") ohnehin erfährt würde ich ggf. das Gespräch mit dem Träger suchen. Alles andere finde ich in Ordnung, der Vater wurde verständigt, könnte eine Entscheidung treffen und dem Kind geht es zum Glück gut. LG

von Lina_100 am 19.06.2016, 20:14



Antwort auf: Unfall in der Krippe was ist Elternrecht

Oh man, gut, dass es dem Kleinen gut geht! Ich denke auch, dass man eine Strafanzeige wegen fährlässiger Körperverletzung o.ä. stellen kann, da sowas einfach nicht passieren darf. Und 2 Kinder auf einem Wickeltisch mit nur einer Erzieherin ist ein absolutes No-Go, wie oft dreht sich so ein Wurm einfach mal blitzschnell und man ist froh, wenn man sein eines Kind da im Griff hat... aber zwei??? Zur Rettungskette ist es meines Wissens so, zumindest bei uns an der Grundschule, dass zuerst immer die Eltern informiert werden und wenn etwas passiert ist, was zwingend einen RTW erfordert (Bewusstlosigkeit, Bruch,...) ODER die Eltern nicht erreichbar sind, dann wird der RTW gerufen. Bei allen anderen Fällen, also wenn es dem Kind augenscheinlich ganz gut geht (ob es dann so ist oder nicht, ist erstmal egal) werden die Eltern informiert und ggfs. die EMPFEHLUNG gegeben einen Arzt aufzusuchen. Die Entscheidung darüber liegt allerdings bei den Eltern. Ich persönlich finde, dass hier durchaus direkt ein RTW gerufen hätte werden können, vor allem wenn das Kind ja wohl schläfrig wurde... andererseits wenn zunächst keine "typische" Reaktion wie Spucken oder Bewusstlosigkeit auftritt, können natürlich auch erstmal die Eltern informiert werden... ich hätte dies allerdings mit der dringenden Empfehlung getan, den RTW zu rufen bzw. mir die Einverständnis der Eltern geholt, diesen zu rufen (bei der Entfernung zum KH sowieso)...

von LLLLLucky am 20.06.2016, 17:46



Antwort auf: Unfall in der Krippe was ist Elternrecht

Sternschnuppe, und ob hier die Aufsichtspflicht nicht erfüllt wurde!!! Was hat die denn gemacht dass,das Kind runterfallen konnte?! Auf jeden Fall wurde hier nicht aufs Kind aufgepasst. Wenn man darauf aufpasst passiert so was nicht!!! Ich würde ein ernstes Wort mit dieser Erzieherin sprechen und auch mit der Leiterin. Zudem würde ich auch zu einer Anzeige raten. Wenn noch mal irgendwas in der Art passiert das Kind da rausnehmen und woanders unterbringen, zur eigenen Sicherheit. Das geht einfach nicht!!! Es hätte auch noch schlimmer ausgehen können. Ich würde sagen, Beruf verfehlt!

von Sarah feat. Amely am 20.06.2016, 19:41



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