Sehr geehrte Frau Bader,
mein jetziger Wohnort und Arbeitgeber ist in NRW. Mein Freund wohnt und arbeitet in Bayern. Wir möchten während des Mutterschutz zusammen ziehen.
Ist es überhaupt möglich, dass ich während der Elternzeit nicht in NRW lebe, sondern in Bayern. Kann mein Arbeitgeber mich kündigen und ich verliere den Anspruch auf Elterngeld? Oder kann ich nach Bayern ziehen, mich ummelden, mein Kind in Bayern gebären, Elternzeit nehmen und ohne Nachteile Elterngeld beziehen obwohl mein Arbeitgeber seinen Sitz in NRW hat?
Ein Bekannter meinte, dass wenn ich umziehe und meinem Arbeitgeber nicht mehr zur Verfügung stehe, den Anspruch auf Elterngeld verliere.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von
Jessy11
am 05.05.2014, 11:02
Antwort auf:
Umzug während Elternzeit möglich?Sperrung des Elterngelds?
Hallo,
1. Sie könmnen umziehen, am EG-Bezug ändert das nichts
2. Da es ja eine "Familienzusammenführung" ist, werden Sie eher nicht gesperrt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.05.2014
Antwort auf:
Umzug während Elternzeit möglich?Sperrung des Elterngelds?
Da hat Deine Bekannte Unrecht.
Um EG zu beziehen muss man in Deutschland seinen Wohnsitz haben, wo in Deutschland man lebt ist dabei aber irrelevant.
Das einzige was Du beachten musst ist dass Du, wenn Du nach der EZ nicht wieder bei Deinem AG arbeiten kannst, weil Du zu weit weg gezogen bist z.B., dann muss Du kündigen (mit Einhaltung Deiner Kündigungsfrist bzw. mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der EZ) und wirst ggf. eine Sperre beim ALG bekommen, so Du dieses beantragen willst.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 05.05.2014, 12:41