Liebe Frau Bader,
ich wohne im Grenzgebiet Deutschland/Schweiz. Wenn ich in die Schweiz ziehen würde (am Umgang zum Kindsvater würde sich nichts ändern da der Umzug nur ca.4 km weit wäre) welches Recht z.B. für den Unterhalt würde dann gelten? Weiterhin deutsches weil die Kinder in Deutschland geboren sind oder dann das Schweizer? Der Schweizer Unterhalt ist natürlich wesentlich höher, ebenso die Betreuungskosten für Kleinkinder.
Viele Grüße
Hannah
von
Hannah80
am 31.01.2014, 09:28
Antwort auf:
Umzug ins Ausland
Hallo,
mal unabhängig von der Frage, ob dies zulässig ist (Umzug), es gilt das EBGBG.
Art. 21:
Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.02.2014
Antwort auf:
Umzug ins Ausland
Evtl kann er Dir diesbezueglich verbieten in ein anderes Land zu ziehen...
Bin aber kein Rechtsexperte
von
peekaboo
am 31.01.2014, 16:53