Frage: Umzug ins Ausland

Liebe Frau Bader, ich wohne im Grenzgebiet Deutschland/Schweiz. Wenn ich in die Schweiz ziehen würde (am Umgang zum Kindsvater würde sich nichts ändern da der Umzug nur ca.4 km weit wäre) welches Recht z.B. für den Unterhalt würde dann gelten? Weiterhin deutsches weil die Kinder in Deutschland geboren sind oder dann das Schweizer? Der Schweizer Unterhalt ist natürlich wesentlich höher, ebenso die Betreuungskosten für Kleinkinder. Viele Grüße Hannah

von Hannah80 am 31.01.2014, 09:28



Antwort auf: Umzug ins Ausland

Hallo, mal unabhängig von der Frage, ob dies zulässig ist (Umzug), es gilt das EBGBG. Art. 21: Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2014



Antwort auf: Umzug ins Ausland

Evtl kann er Dir diesbezueglich verbieten in ein anderes Land zu ziehen... Bin aber kein Rechtsexperte

von peekaboo am 31.01.2014, 16:53



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