Hallo Frau Bader!
Der Oma väterlicherseits wurde vor Gericht regelmässiger Umgang( alle 6 Wochen) mit meinem Kind zu gesprochen.
Kind hatte andere Wünsche, wurden aber nicht einbezogen, meine Bedenken ebenso wenig bedacht.
Nun will das Kind schon jetzt nicht mehr so oft dahin. Wie lang wird es "durchhalten" müssen, wann können wir was ändern?
Mir fällt es schwer, das Kind positiv zu beeinflussen, dafür fällt zu viel vor.
Aktuell kommt Kind (13J.) vom Umgang wieder und durfte einen Teil eines Horrorfilmes gucken, ist ja nicht so schlimm der Film, laut Oma.
Auf der Suche nach einem Film, den das Kind bei Oma gucken kann, fielen beiden Porno-Filme in die Hand.. Hallo? Frau Bader, muss ich als Mutter denn alles dulden ?
Eigentlich soll das Kind in den Sommerferien mehrtägig dort hin, in mir sträubt sich alles!!
Haben sie einen Rat ?
Sorry für den langen Text, aber das sind nur die nötigsten Daten.
Über eine Antwort würde ich mich sehr sehr freuen.
Gruß littlediamond
von
littlediamond
am 30.07.2013, 10:25
Antwort auf:
Umgang
Hallo,
das stellt Kindeswohlgefährdung da- ich würde ein neues Urteil erwirken
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.08.2013
Antwort auf:
Umgang
Was steht denn genau in dem Urteil drin? Was sagt dein Anwalt, wann du dagegen angehen solltest?
Bitte dokumentiere alles schriftlich: die Pornos, die Horrorfilme (FSK?) und die Unlust des Kindes.
von
Pamo
am 30.07.2013, 10:37
Antwort auf:
Umgang
Hallo Pamo!
Das ganze lief ohne Anwalt, nur mit dem Richter und jemand vom JA.
Im Urteil steht das das Kind alle 6 Wochen am Wochenende hin soll, sowie mehrtägige Umgänge in den jeweiligen Ferien.Weil es vorher schon immer Theater gab, ich dies wenigstens kurz anreissen konnte, hat der Richter sich drauf eingelassen, mir wenigstens die Sommerferien "frei zu lassen", sprich ich sagte diese Ferien hängen von den Ungängen vorher ab. So stehts auch im Urteil.
Ich weiss gar nicht was ich machen soll... Kind hinlassen jetzt in DIESEN Ferien oder nicht. Mein Herz sagt klar -NEIN-.
Chucky, das war der Film den es mindestens 20 minuten angucken konnte, wahrscheinlich auch noch zu Ende gedurft hätte, aber es war kurz vor der Bringzeit.Ich dokumentiere alles für mich, aber wann sollte ich des weiterleiten ??
Alles Mist, und das schimpft sich auch noch (Ex) Familie---
von
littlediamond
am 30.07.2013, 11:34
Antwort auf:
Umgang
Steht auch im Urteil etwas darüber, ob und ggfs. wie du sanktioniert wirst wenn du das Kind nicht schickst?
Wenn da nichts darüber drin steht, dann würde ich das Kind seltener und kürzer schicken.
Und was die Sommerferien betrifft: Wenn weder Kind noch du wollen: Nein.
von
Pamo
am 30.07.2013, 15:30