Frage: Umgang

Hallo! Unser Kind ist 1 3/4 und in unserer Partnerschaft steht die Trennung bevor. Mein Mann möchte das Kind nun wochenweise "haben", d.h. eine Woche bei ihm, eine bei mir. Mir ist das zuviel, von so einem kleinen Kind möchte ich mich nicht schon eine ganze Woche trennen. Ich möchte es in der Woche bei mir, am Wochenende und mal in den Ferien bei ihm. Außerdem ist es so, dass ich bald eine ca. 20 km entfernte Wohnung haben werde. Nun möchte er, dass das Kind in eine Kita und später Schule "in der Mitte" geht, so dass jeder von uns 10 km Anfahrtsweg hat. Das finde ich für's Kind nicht gut, wenn die zukünftigen FReunde nicht in der NÄhe, sondern 10 km entfernt wohnen. Welche Chancen habe ich, meine Vorstellungen durchzusetzen? Beim Anwalt war ich noch nicht, wollte erstmal in Sachen Wohnung weiterkommen. Aber wie "gefährlich" lebe ich im Moment, mein Kind evt. zu "verlieren"? Vielen Dank und viele Grüße

Mitglied inaktiv - 12.05.2006, 05:29



Antwort auf: Umgang

Hallo, fraglich ist erst einmal, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält und ob eine Regelung, wie von Ihrem Mann angedacht, überhaupt durchsetzbar ist. Einer wird ja sicher arbeiten gehen? Wenn es "klassisch" ist, er also arbeitet und Sie das KInd hüten, kann er das nicht verlangen. Das Kind braucht einen festen Pol. Da würd wohl kein Richter zustimmen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.05.2006



Antwort auf: Umgang

Dein Mann denkt doch sicher ganz genauso: er möchte das Kind nicht verlieren und so viel wie möglich um sich haben. Genau wie Dir sind ihm Wochenenden zu wenig. Schwierige Situation, aber warum sollte er weniger Rechte haben als Du?

Mitglied inaktiv - 12.05.2006, 08:11



Antwort auf: Umgang

Hallo Wuki, du hast nicht geschrieben, ob einer von Euch nicht (oder Teilzeit) arbeitet. Das Kind geht, glaube ich, dahin wo sein Hauptbezugspartner lebt. Deinen Mann kann ich auch sehr gut verstehen. Er wird genau solche Trennungsängste wie du haben (Ich hätte furchbare Angst davor meine Kinder nicht mehr so häufig zu sehen). Aber Ihr solltet gemeinsam die beste Lösung fürs Kind erarbeiten. Jugendämter können dabei helfen.

Mitglied inaktiv - 12.05.2006, 10:21



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