Hallo Frau Bader! Ich habe noch einige Überstunden (90 Std.) und Resturlaub (15 Tage). Da ich bis Mitte Juli 2008 in Elternzeit bin und zur Zeit noch bis Mitte Juli im Mutterschutz, wollte ich mir diese mit der letzten Juli-Abrechnung ausbezahlen lassen. Ich bekam als Antwort, dass sie diese nicht ausbezahlen wollen, da man die Überstunden/Resturlaub für meinen Wiedereintieg 2008 benötigen würde um mich Heim zu schicken (keine Kapazität)... Mein Arbeitgeber habe sogar seinen Rechtsanwalt gefragt. Ich befürchte, dass ich bei meinem Wiedereinstieg 2008 sofort gekündigt werde und meinem Arbeitgeber somit eine entgeldlich bezahlte Beurlaubung erspare, da ja noch Reste übrig sind..... Bin jetzt ziemlich enttäuscht, da ich während meiner Schwangerschaft gezwungen war täglich bis zu 10 Stunden zu arbeiten und das ist verboten. Die dadurch entstandenen Überstunden werden mir jetzt nicht ausbezahlt... Ist das zulässig? Mit freundlichen Grüßen Levi