Sehr geehrte Frau Bader,
unseres Kind ist 23 Monate alt.
wir sind vor kurzem aus der Wohnung des Kindesvaters ausgezogen.
Der Vater nimmt das Kind zu sich alle 14 Tage ein Tag (Sonntag) am Wochenende. Jetzt möchte der Vater das Kind das ganze Wochenende von Fr. bis So, also mit Übernachtungen und dann noch für eine ganze Woche Urlaub zu sich nehmen.
Das Kind ist generell gern mit dem Vater zusammen. Es war aber noch nie über Nacht von mir getrennt. Seit Geburt an hat der Vater das Kind noch nie nachts zu Bett gebracht. Deshalb mache ich mir Sorgen, ob das mit der abrupten Trennung von mir gut gehen wird.
Welche Umgangsregelung wird normalerweise bei Kleinkindern im Alter von zwei Jahren praktiziert. Was würden Sie in Bezug auf die Übernachtungen in unserem Fall empfehlen?
Vielen Dank.
von
Lana14
am 12.07.2016, 15:23
Antwort auf:
Übernachtungen beim Umgang mit Kleinkind
Hallo,
da Sie ja bis vor kurzem zusammengelebt haben, siehe ich kein Problem damit, dass das Kind zunächst eine Nacht bei dem Kindsvater übernachtet.
Das kann man dann ja noch steigern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.07.2016
Antwort auf:
Übernachtungen beim Umgang mit Kleinkind
Ihr habt bis vor kurzem in einem Haushalt gelebt.
Wo wäre das Kind denn geblieben wenn Du eine Woche ins KH gemusst hättest.
Sie haben eine Bindung, das Gericht wird dem Antrag des Vaters sicherlich entsprechen.
Spreche lieber mit dem Vater, erkläre ihm Deine Sorgen und einigt Euch das langsam auszubauen. Also erst eine Übernachtung, dann zwei, dann mal ein verlängertes Wochenende und so weiter.
Eine gute Freundin trennte sich, der Ex hatte den Sohn vorher noch nie allein ins Bett gebracht, nie nachts für ihn gesorgt.
Das klappte sofort wunderbar.
Ich empfehle Dir dringend das nicht eskalieren zu lassen, ihr habt noch sehr viele Jahre die ihr zusammen Eltern sein werdet.
von
Sternenschnuppe
am 12.07.2016, 16:37