Ich möchte gern nach 1,5 bis 2 Jahren nach Geburt während der vorher beantragten dreijährigen Elternzeit wieder arbeiten gehen (ca. 50 %). Muss ich dass schon in dem Antrag auf 3jährige Elternzeit kurz nach Geburt erwähnen oder ist es sinnvoller, erst später einen Brief mit Bitte um Teilzeittätigkeit zuzusenden? Problem: Ich kriege entweder eine Betreuung nach 1,5 oder nach genau 2 Jahren. Andererseits muss der Arbeitgeber auch die Chance haben, rechtzeitig zu planen... Danke!
Mitglied inaktiv - 09.01.2007, 16:10
Antwort auf:
Teilzeittätigkeit während Elternzeit
Hallo,
Sie müssen es 8 Wo. vorher schriftlich mitteilen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2007
Antwort auf:
Teilzeittätigkeit während Elternzeit
Hi...
sollte man volle 3 Jahre beantragt haben, ist der AG nicht verpflichtet einen vorher wieder einzustellen... dies wäre vielleicht noch zu beachten...
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 09.01.2007, 17:04
Antwort auf:
Teilzeittätigkeit während Elternzeit
Hallo,
..das stimmt so nicht. Wenn die Voraussetzugen erfüllt sind, MUSS er einen TZ einstellen.
Aber: Sie sollten mind. 2 Jahre EU beantragen, sonst haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2007