Hallo Frau Bader, ich bin bis Mai 2007 in Elternzeit und möchte gerne einen 30h-Job oder Aushilfsjob(400EURO)annehmen, um nicht meinen Kündigungsschutz zu verlieren. Mein AG wartet nur darauf, daß ich kündbar werde bzw. daß ich selbst kündige. Die Genehmigung meines AG liegt mir vor, da er mir eine TZ-Stelle nicht anbieten möchte. Nun meine Frage: Wenn ich einen 30h-Job oder Aushilfsjob annehme während der EZ und am Ende der EZ durch meinen Erst-AG gekündigt werde, wie wird dann das Arbeitslosengeld berechnet? Wird mein Gehalt vor EZ als Grundlage genommen oder der TZ-Job? Herzlichsten Dank im Voraus für die Antwort. ariane
Mitglied inaktiv - 09.06.2005, 23:20