Sehr geehrte Frau Bader, ich stelle mir die Ausgestaltung meiner Elternzeit so vor: Elternzeit beantrage ich beim Arbeitgeber fest für zwei Jahre. Elterngeld beantrage ich voll für das erste Lebensjahr meines Kindes (keine parallele Erwerbstätigkeit). Im zweiten Elternzeitjahr will ich in Teilzeit arbeiten. Meine Frage dazu: - Wenn ich nach den 12 Monaten Elterngeldbezug Teilzeit in Elternzeit wieder arbeiten gehe, ist das für meinen aktuellen Elterngeldantrag nicht relevant, da ich das Elterngeld dann eh "ausgeschöpft" habe oder? Vielen Dank und beste Grüße sammymerle
von sammymerle am 28.09.2014, 19:28