Hallo! Gibt es eine Mindestanzahl an Stunden dem der Arbeitgeber zustimmen muss, wenn ich nach der Elternzeit zurückkehre? Darf ich 15 Stunden arbeiten oder 12 etc. irgendwann ist es ja so wenig, so dass er ggf. nicht mehr zustimmen muss, wo liegt da die Grenze? Muss ich eigentlich in meinem Teilzeitantrag schon das exakte Arbeitsmodell angeben oder genügt es wenn ich schreibe: ich komme am 12. November zurück mit 15 Stunden?
von Wunder44 am 11.02.2020, 09:29