Im März 2002 endet mein Erziehungsurlaub. Leider haben wir den Kita-Platz erst ab 8/2002, weshalb mein Mann u. ich uns die Betreuung teilen müssen. Damit kann ich nicht mehr voll arbeiten gehen und will nach neuem Gesetz Teilzeit vom Arbeitergeber verlangen. Ist dies eine Kann-Bestimmung? Muß ich, falls er ablehnt, voll arbeiten gehen oder kündigen und gibt es einen Kündigungsschutz nach der Elternzeit?
Mitglied inaktiv - 03.01.2002, 12:20
Antwort auf:
Teilzeit
Liebe Conny,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem neuen Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn:
- mind 15 AN ohne Azubis da sind
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen
Frage ist, wie lange Sie in TZ arbeiten wollen, denn Sie haben keinen Anspruch darauf, wieder voll beschäftigt zu werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.01.2002