Hallo Frau Bader, habe bei meinem AG (grosses Unternehmen mit vielen Geschäftsstellen) 3J. Elternzeit beantragt mit einer Teilzeitarbeit nach 1,5 J., was mir auch so genehmigt wurde. Nun sind die 1,5 Jahre um und ich möchte ab 01.11.02 mit einer Teilzeitarbeit von 25 Std. beginnen. Leider wurde mein Arbeitsplatz nun eingespart. Nun meine Frage: Auf was für einen Arbeitsplatz habe ich nun Anspruch? Muss ich einen Arbeitsplatz annehmen, der mir nicht liegt bzw. einen Arbeitsplatz in weiterer Entfernung? Oder kann ich diesen auch abblehnen und die Teilzeittätigkeit nach "hinten" verschieben, da ich ja noch in Elternzeit bin, ohne das für mich Nachteile/Konsequenzen entstehen? Vielen Dank schonmal füt Ihre Antwort. LG Mary
Mitglied inaktiv - 01.10.2002, 13:12