Liebe Frau Bader,
aktuell befinde ich mich noch bis März 2018 in Elternzeit. Nach der Elternzeit würde ich gerne meine Arbeitszeit auf 80% reduzieren und hatte diesbezüglich auch bereits ein Gespräch mit meinem Personalchef (öffentlicher Dienst).
Dieser machte mich darauf aufmerksam, dass prinzipiell nichts gegen eine Teilzeit einzuwenden ist, er dies auf meinem Posten allerdings als schwierig erachtet und mich dann ggf. umsetzen wird, ich solle nun zunächst meinen Antrag auf Teilzeit stellen und dann sehen wir weiter.
Mein Problem ist nun folgendes:
Wenn ich nun den Antrag auf Teilzeit stelle, ist dieser dann verpflichtend? (Laut AG ja) Denn wenn mein Arbeitgeber mir vorher nicht mitteilt, wie mein neues Aufgabengebiet aussehen wird, dann "kaufe" ich ja mit dem Antrag sozusagen "die Katze im Sack". Oder ist er verpflichtet mir vorab mitzuteilen, wie mein neues Aufgabengebiet bei einer Umsetzung aussehen würde? Und kann ich den Antrag auf Teilzeit auch befristet (z.B. für 3 Jahre) stellen?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Vielen herzlichen Dank!
von
Annica1988
am 27.11.2017, 11:19
Antwort auf:
Teilzeit nach Elternzeit
Hallo,
ja, der Antrag ist verpflichtend.
Ihr Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, Sie gemäß der vertragsgemäßen Bestimmung einzusetzen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.11.2017
Antwort auf:
Teilzeit nach Elternzeit
ich würde dir raten, die Elternzeit zu verlängern und innerhalb dieser TZ zu arbeiten.
von
cube
am 27.11.2017, 11:41
Antwort auf:
Teilzeit nach Elternzeit
Hallo,
Ich bin auch im öffentlichen Dienst tätig und habe einen Antrag auf Teilzeit mit 75% gestellt, befristet auf zwei Jahre. Nach Rücksprache mit der Personalabteilung ging es überraschend problemlos. Bei mir geht es Ende Januar 18 wieder los.
Du kannst natürlich deine Elternzeit verlängern und während dessen max 30h/Woche arbeiten. Dafür spricht der Kündigungsschutz.
Mein Kündigungsschutz bleibt bestehen, weil schwerbehindert.
Dein AG darf dich versetzen, aber er darf dich nicht runterstufen in der Gehaltstabelle, bei Teilzeit dann eben anteilig.
LG,
Annika
von
Annimais
am 27.11.2017, 13:20
Antwort auf:
Teilzeit nach Elternzeit
Ach ja, ich werde auch versetzt. Das war jetzt unabhängig meiner Teilzeit eh geplant. Auch wenn es zu diesem neuen Posten noch keine BAK gibt. Ich Freu mich drauf. Mein AG hatte mich aber diesbezüglich gefragt, hätte auch auf alten Posten bleiben können, und mich grob über die neuen Arbeitsihalte aufgeklärt.
von
Annimais
am 27.11.2017, 13:24
Antwort auf:
Teilzeit nach Elternzeit
Hast du den die kompletten 3 Jahre EZ schonm genutzt? Ansonsten würde ich die EZ verlängern und innerhalb dieser in TZ arbeiten. Bis zu 30 Std die Woche ist dieses nämlich möglich. So bleibt der VZ-Vertrag erhalten und du kannst dann immer noch entscheiden.
Mitglied inaktiv - 27.11.2017, 17:29