Sehr geehrte Frau Bader,
wenn ich bei meinem alten Arbeitgeber während der Ez kündige und während meines ElterngeldPlus-Bezugs eine neue Tätigkeit mit 10 Stunden (vertretungsweise und befristet auf 9 Monate) annehme, muss ich dann bei der neuen Stelle auch Elternzeit anmelden?
Macht es Sinn bzw. hat es Vorteile den alten AG zu behalten und ihn um Erlaubnis für Tz in Ez zu fragen, obwohl ich nicht vorhabe dort nochmal wieder anzufangen?
Danke!
von
MiezMiez
am 07.07.2019, 22:29
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Hallo,
Nein, müssen Sie nicht, haben aber eben dann auch kein Kündigungsschutz.
Sie wissen ja nicht, wie die neue Stelle ist, deshalb finde ich es immer gut, die alte Stelle in der Hinterhand zu behalten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.07.2019
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Nein EZ muss du keine neue nehmen. Hast dann aber keinen Kündigungsschutz.
Besser ist es aber nicht beim alten AG zu kündigen sondern sich das ok von ihm zu holen das du innerhalb der EZ woanders arbeiten darfst.
von
Felica
am 07.07.2019, 23:43