Sehr geehrter Frau Bader, ich habe einen Antrag auf eine Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen AG während der Elternzeit gestellt. Zwei Wochen nach meinem Antrag bekam ich ein internes Dokument auf dem ich den AG und den genauen Umfang angeben sollte. Seit dem habe ich nichts gehört. Die vier Wochen seit Antragsstellung sind um. Meine Chefin nicht zu erreichen. Gilt der Antrag nun als genehmigt?
von
Sonnenschein007
am 29.01.2018, 10:28
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Hallo,
gilt nicht automatisch als genehmigt. Am besten gehen Sie persönlich zum Ag zur Klärung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.01.2018
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
nein! du MUSST die daten angeben. warum wartest du so lange? für die genehmigung muss der arbeitgeber vorher wissen wo du arbeiten möchtest. gib das schriftlich an, einschreiben rückschein und dann kann der AG genehmigen oder auch nicht.
von
mellomania
am 29.01.2018, 21:23
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Der Antrag ist schriftlich gemacht, wurde datiert und die Frist von vier Wochen ist gerade abgelaufen.
von
Sonnenschein007
am 30.01.2018, 07:34
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Ach und es steht alles im ersten Antrag von Ende Dezember, neuer Arbeitgeber, Tätigkeit dort, Stundenumfang, Arbeitsbeginn.
von
Sonnenschein007
am 30.01.2018, 08:08