Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt. Ich bin im zweiten Jahr Elternzeit und habe bereits zu Beginn der Elternzeit angekündigt in Elternzeit in Teilzeit zurück kommen zu wollen. Jetzt habe auch den Antrag auf Teilzeit gestellt, welcher aus Organisationsgründen abgelehnt wurde. Statt dessen wurde mir angeboten sonn und feiertags zu arbeiten. Ich habe nun eine befristeteTeilzeitstelle/Schwangerschaftsvertretung in einer anderen Praxis während der Elternzeit gefunden und diese bei meinem jetzigen Arbeitgeber beantragt. Wurde auch abgelehnt mit der Begründung, aus Konkurrenzgründen und dass ich Patientin mitnehmen könnte. Ich habe aber seit eineinhalb Jahren nicht mal Zugang zu Patientendaten und zudem arbeite ich in einer Großstadt. Jetzt wurde mir ein Aufhebungsvertrag ohne Abfindung angeboten, damit ich die andere Teilzeitstelle annehmen kann. Also quasi kann ich laut Arbeitgeber nur Teilzeitarbeiten wenn ich freiwillig auf meinen laufenden Vertrag verzichte. Mein Arbeitgeber hat deutlich über 15 Mitarbeiter und ich arbeite dort auch schon länger als 6 Monate. Eigentlich darf er mein Teilzeitwunsch nicht ablehnen oder? Da ich aber das Gefühl habe dort nicht mehr erwünscht zu sein, bleibt mir nur einen lukrativeren Aufhebungsvertrag auszuhandeln oder was passiert wenn ich meinen Teilzeitanspruch rechtlich klären lasse? Kann ich auch nur den Anspruch auf Teilzeit in einem anderen Praxis geltend machen und mich nach der Elternzeit um meinen laufenden Vertrag kümmern? Mit freundlichen Grüßen
von Stefffff am 13.10.2017, 10:54