Frage: Teilzeit in Elternzeit

Guten Tag! Wir erwarten 04/2010 unser zweites Kind. Zur Zeit arbeite ich Vollzeit (40Std/Woche). 1.) Wann teile ich meinem Arbeitgeber mit d. ich drei Jahre Elternzeit nehmen möchte und ab dem 2. Jahr in Teilzeit 25 oder sogar 30 Std./Woche arbeiten möchte? Ich habe vor meinen AG in der 12. Woche von der Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. Kann ich bei diesem Gespräch gleich meine Mitteilung auf 3 Jahre Elternzeit abgeben und einen Antrag auf Teilzeit stellen. Oder ist es zu früh? (eigentlich reichen ja 8 Wochen) Andererseits hat der AG dadurch ja eine viel bessere Planungssicherheit und ich dann natürlich auch eine Sorge weniger. 2.) Ich sollte ab Ende diesen Jahres auf eine höhere Position versetzt werden, was sich jedoch mit Mitteilung meiner SS erübrigt. Nun ist meine Befürchtung d. mein Arbeitgeber sehr schlecht reagieren wird und mir dann ev. meinen Antrag auf Teilzeit in der jetzigen Position ablehnen wird. Da meine Stelle nach meiner eigentlich geplanten Umsetzung nicht mehr existieren wird. Bisher habe ich aber keine konkrete Anweisung (schriftlich) immer nur Andeutungen auf die Zukunft meiner Person/Position erhalten. Kann ich da Probleme bekommen? Kann er mir die Teilzeitarbeit im jetzigen Arbeitsbereich ablehnen? Vielen Dank!

Mitglied inaktiv - 08.09.2009, 10:08



Antwort auf: Teilzeit in Elternzeit

Hallo, 1. Frist 7 Wo vor Beginn EZ, TZ kann man auch noch später mitteilen, auch hier gilt FRist 7 Wo. 2. Nur aus betrieblichen Gründen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2009



Antwort auf: Teilzeit in Elternzeit

Wenn Du eh BEdenken wegen Deiner Position hast, dann würde ich mir keine "Fremde" vor die Nase setzen. Sorry, aber ich hab das gemacht und bin hinten "runtergefalleN". LG Peeka

Mitglied inaktiv - 08.09.2009, 11:51



Antwort auf: Teilzeit in Elternzeit

Ich habe die TZ (ab Sommer 2010) im Rahmen der Elternzeit gleich mit meiner Beanspruchung der Elternzeit (3 Jahre) beantragt und auch geschrieben, wie ich mir die Einteilung vorstelle. Von wegen, dann können die ja besser planen. Habe gleich eine Ablehnung bekommen, mein AG "verlangt", daß ich wie zuvor in Vollzeit arbeite. Bin wegen weiterer Differenzen, die jetzt ausgestanden sind, zum Anwalt gegangen, aber er bleibt bei der ablehnenden Haltung bezüglich der Teilzeit in EZ und hat darauf verwiesen, daß ich das dann gerichtlich verlangen muß. Nun ja, kann er gerne haben - wenn er sich nicht noch eines Besseren besinnt, werde ich nächstes Jahr vor das Arbeitsgericht gehen. LG Danie mit Chiara *13.07.03 + Marco *11.04.09

Mitglied inaktiv - 08.09.2009, 22:59



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