Frage: Teilzeit in Elternzeit

Meine Tochter wurde 2007 geboren. Bei Bekanntgabe meiner Schwangerschaft beim Personalchef, habe ich ihn mündlich schon darauf hingewiesen, dass ich gerne nach 1 Jahr Elternzeit wieder in die Firma in Teilzeit zurückkehren möchte. Im Oktober rief letzten Jahres telefonierte ich noch einmal mit meinem Personalchef und informierte ihn noch einmal, dass ich immer noch gerne nach 1 Jahr Elternzeit in Teilzeit in den Betrieb zurückkehren möchte. Er meinte, er müsste schauen, und Teilzeit sei schwierig. Als ich nun Anfang diesen Jahres noch einmal mit ihm telefoniert habe, sagte er mir, dass er mir zum jetzigen Zeitpunkt nur meine Alte Stelle in Vollzeit anbieten können, er aber auch weiter nach einer Teilzeitstelle schaut. Wie sieht das rechtlich aus. Habe ich Anspruch auf eine Teilzeitstelle, und wenn ja, was muss ich da beachten, welche Fristen muss ich einhalen etc. Der Betrieb hat über 200 Mitarbeiter und es arbeiten auch einige Personen in Teilzeit. Außerdem arbeitete ich vor meiner Elternzeit schon über 10 Jahre in diesem Betrieb. Ich hoffe auf Ihre Hilfe!

Mitglied inaktiv - 10.01.2008, 10:10



Antwort auf: Teilzeit in Elternzeit

Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 bzw. 8 Wo. (je nach Geburtsdatum des Kindes) vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Lebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.01.2008



Antwort auf: Teilzeit in Elternzeit

Vielen Dank schon einmal für Ihre schnelle Antwort. Also normalerweise hätte ich dann wohl ein Anrecht, da ich vor Elternzeit einen unbefristeten Vertrag hatte und im Betrieb mehr als 15 AN beschäftigt sind. Wie ist das mit der Fristeinhaltung von 7 bzw. 8 Wochen? Normalerweise dürfte ich ja 3 Jahre im Erziehungsurlaub bleiben. Meine Tochter ist im Mai 07 geboren und ich würde gerne ab Juni 08 wieder arbeiten. Muss ich also nocheinmal einen schriftlichen Antrag beim AG einreichen? Mündlich wurde dies ja schon mehrfach getan. Wenn schriftlich erforderlich, reicht dann auch eine Email oder besser per Brief?

Mitglied inaktiv - 10.01.2008, 20:44



Antwort auf: Teilzeit in Elternzeit

Hallo Fr. Bader, auch von mir noch gute Besserung, ich hoffe, Ihnen geht es wieder besser! Wenn Sie demnächst wieder gesundheitlich fit sind und noch dazukommen würden mir meine restlichen Fragen zu beantworten, wäre ich Ihnen sehr dankbar! Hier nochmal meine offenen Fragen: Also normalerweise hätte ich dann wohl ein Anrecht, da ich vor Elternzeit einen unbefristeten Vertrag hatte, über 10 Jahre in dem Betrieb arbeite, und mehr als 15 AN beschäftigt sind. Wie ist das mit der Fristeinhaltung von 7 bzw. 8 Wochen? Normalerweise dürfte ich ja 3 Jahre im Erziehungsurlaub bleiben. Die Personalabteilung hatte mir vor dem EU geraten bei der Krankenkasse 3 volle Jahre zu beantragen, da man die nicht so einfach verlängern könnte. Mein Arbeitgeber wollte von mir nur eine mündliche Auskunft über die Dauer der Elternzeit. Damals hatte ich schon gesagt, dass ich gerne nach 1 Jahr wieder TZ arbeiten möchte. Meine Tochter ist im Mai 07 geboren und ich würde gerne ab Juni 08 wieder arbeiten. Muss ich also nocheinmal einen schriftlichen Antrag beim AG einreichen? Mündlich wurde dies ja schon mehrfach getan. Wenn schriftlich erforderlich, reicht dann auch eine Email oder besser per Brief? Wann sollte ich das tun? Ich hatte Ende 07 und Anfang 08 schon mit dem Personalchef und BL gesprochen.

Mitglied inaktiv - 21.01.2008, 10:19



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