Guten Tag!
Mein Kind wurde im Jahr 2006 geboren und ich habe damals im Antrag auf Elternzeit angegeben, dass ich Elternzeit bis 31.12.08 in Anspruch nehme. Auf Anraten meiner Personalvertretung habe ich noch rein geschrieben, dass Teilzeit beabsichtigt ist. Jetzt sind auf meinen Verdienst angewiesen und ich möchte ab 06/2008 wieder in Teilzeit arbeiten (30 Stunden). Wahrscheinlich stellt sich aber mein Arbeitgeber quer. Kann ich auf die Teilzeit bestehen? Bin im öffentl. Dienst.
Vielen Dank für Ihre Auskunft!
MfG Hase185
Mitglied inaktiv - 30.11.2007, 13:31
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Hallo,
normalerweise ja, wenn keine betrieblichen belange entgegenstehen. Im öff. Dienst kann, je nach Dienstherr, noch mehr zu Ihrem Vorteil gelten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.12.2007
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Hallo,
bin in einer ähnlichen Situation.
Soweit ich weiß muss der AG einen Teilzeitjob anbieten, jedoch minimal 15 und maximal 30 Stunden.
Bei mir ist es so, dass mir mein AG zwar einen Teilzeitjob anbietet, er die Arbeitszeiten jedoch so gelegt hat (13-18 Uhr), dass diese teilweise ausserhalb der Kindergarten-Öffungszeiten sind. Und ich befürchte das ist rechtlich auch noch ok.
Das heißt ich habe keine Betreuung für meine Tochter. Bei einer Tagesmutter bekomme ich kurzfristig keinen Platz und die Kosten für eine Tagesmutter sind auch viel höher.
Viel Glück
Katja
Mitglied inaktiv - 30.11.2007, 15:45