Teilzeit in Elternzeit - neuer Vertrag?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeit in Elternzeit - neuer Vertrag?

Hallo Frau Bader, mein Lebensgefährte macht von Jan. bis April Elternzeit. Bekommt wohl 300 EUR Erziehungsgeld. Er soll jetzt stundenweise bei Bedarf eingesetzt werden (am Wochenende, wenn ich dann fürs Kind da bin). Kommt immer eine kurzfristige Ansage vom Chef. Frage 1: braucht er dafür einen Extra-Vertrag nur für die Elternzeit? Frage 2: er dürfte ja 30 Std./Woche nebenbei arbeiten, aber wieviel darf er verdienen, damit das Erziehungsgeld nicht gekürzt wird (ich bringe etwa EUR 1000 nach Hause)? Schon mal vielen Dank für Ihre Antwort! Angie

Mitglied inaktiv - 09.01.2007, 22:14



Antwort auf: Teilzeit in Elternzeit - neuer Vertrag?

Hallo, 1. Es ist sicherer, aber auch ein mündl. Vertrag zählt 2. Bei Teilzeittätigkeit von nicht mehr als 30 Wochenstunden erhält die Betreuungsperson 67 Prozent des entfallenden Teileinkommens. Als Einkommen vor der Geburt werden dabei höchstens 2700 Euro berücksichtigt. Diese Bemessungsgrenze führt einerseits dazu, dass die Obergrenze des Elterngelds 1800 Euro beträgt (67 Prozent von 2700 Euro). Andererseits werden Einkommensausfälle (z.B. bei Teilzeitbeschäftigung) nur bis zu einem Einkommen von 2700 Euro betrachtet. Liegen die Einkommensausfälle oberhalb dieser Grenze, verbleibt es beim Mindestbetrag von 300 Euro. Einkommensersatz ist ausgeschlossen. Unterhalb von 2700 Euro wird dagegen der Wegfall von Einkommen in der Differenz zu dem Betrag der Bemessungsgrenze (2700 Euro) in Höhe von 67 Prozent ersetzt. Beispiel: Verdient die berechtigte Person vor der Geburt 3200 Euro netto und nach der Geburt 2100 Euro netto im Monat, dann wird für das Elterngeld nur die Differenz zwischen der Bemessungsgrenze bei 2700 Euro und dem Teileinkommen von 2100 Euro betrachtet. Für die danach berücksichtigten 600 Euro Einkommensverlust, wird ein Elterngeld in Höhe von gut 400 Euro bezogen. Liebe GRüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.01.2007



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Teilzeit in Elternzeit-Tarifvertrag

Hallo Frau Bader, während meinem Beschäftigungsverbot hat sich mein Arbeitgeber gewechselt. Da die Praxis an ein MVZ verkauft wurde. Dieser hat alles so übernommen wie es war.  Nun bin ich während meiner Elternzeit für 15 Stunden Teilzeit am arbeiten. Ich habe erfahren, das alle meine Kolleginnen die neu dazu gekommen sind (meine alten Kollegi...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...


Kurzarbeit (eventuell Teilzeit in Elternzeit) und Elterngeld Plus

Sehr geehrtes Frau RA Bader,  Liebes Community, ich entbinde in ca. 3 Wochen und mein Ehemann würde gern Teilzeit (eventuell in Elternzeit) machen und dabei Elterngeld plus beziehen.  Derzeit arbeitet er Vollzeit (40h - 2200 Euro brutto). Nun wurde bei ihm ab dem 1. März 2024 bis Ende des Jahres 50% Kurzarbeitzeit angeordnet (ca. 1100 Euro ...


Mutterschutz/Elternzeit zweites Kind (aktuell mit Kind 1 in Elternzeit)

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl...


Arbeitszeiten Teilzeit in Elternzeit

Liebe Frau Bader, Ich habe mit Beginn des 16. Lebensmonats meines Kindes begonnen für 30 Std. TZ in Elternzeit zu arbeiten. Elterngeld bekomme ich keins mehr (aber mein Mann). Im Familienportal des Ministeriums finde ich: Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche an, s...


Schwanger in Elternzeit

Guten Tag, mein Sohn ist geboren am 9.8.23 und Elterngeld beziehe ich für ein Jahr. Allerdings bin ich in Elternzeit bis Januar 2025. mein Mann und ich möchten jetzt noch ein Kind bekommen. Wie verrechnet sich das Elterngeld wenn ich dieses Jahr noch entbinde sprich November oder Dezember ? Könnten Sie mir das beantworten. 


Teilzeit in Elternzeit, während Partner Elternzeit + Elterngeld bezieht

Guten Tag Frau Bader,   Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen.  1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat?   Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f...


Kann ich die Arbeitszeiten bei Teilzeit in Elternzeit reduzieren?

Hallo,  ich arbeite seit 01.01. als Teilzeit in Elternzeit in einer Zahnarztpraxis. (Die Elternzeit geht noch bis zum 23.10.) Mein Arbeitgeber hatte mir einen Arbeitszeit bis 12:30 Uhr vorgeschlagen. Jetzt hat sich aber nach den ersten paar Wochen herausgestellt, dass ich die Arbeitszeit nur bis maximal 12:15 Uhr leisten kann, um meinen S...


Ablehnung teilzeit in elternzeit 9

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...


Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit

Guten Tag Frau Bader,   ich habe mich bereits versucht zu informieren, finde dieses Thema allerdings sehr komplex, daher richte ich an Sie die Frage:   ich befinde mich im 3. Jahr in Elternzeit und arbeite aber bereits seit über einem Jahr in Teilzeit bei selbigen Arbeitgeber.  Die Elternzeit läuft ab März 2025 aus.    Wenn ich nu...