Teilzeit in EZ, spätabends arbeiten müssen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeit in EZ, spätabends arbeiten müssen?

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin Erzieherin und arbeite momentan in Teilzeit in Elternzeit. Die Kita in der ich arbeite hat von 6 bis 18 Uhr geöffnet. Ich arbeite momentan von 9 bis 13 Uhr, dies ist mündlich besprochen und von Woche zu Woche abänderbar. Nun soll ich einmal im Monat wegen Teambesprechungen bis 20 Uhr arbeiten. Ab 18 Uhr habe ich aber keine Betreuung für meine Tochter, mein Partner arbeitet immer von 15 bis 20 Uhr, es gibt keine andere Schicht sondern in dem Fall nur diese Arbeitszeiten. In meinem alten Vertrag außerhalb der EZ stand drin, ich muss für Bereitschaftsdienste und Mehrarbeit zur Verfügung stehen. Damit ist das natürlich abgedeckt. Es gibt aber keinen neu unterschriebenen tz in ez Vertrag, nur e-mail Vereinbarungen, in denen aber keine Kernarbeitszeit angegeben wurde, sondern nur wie viele Stunden täglich. Muss ich die späte Arbeitszeit hinnehmen oder ist es in diesem Fall nicht so einfach, da ich ja noch in EZ bin und das auch mit Absicht, damit ich die Betreuung meiner Tochter gewährleisten kann. Mit freundlichen Grüßen

von Kaffee-Tante am 12.09.2019, 08:43



Antwort auf: Teilzeit in EZ, spätabends arbeiten müssen?

Hallo, ja, das kann der Arbeit Geber an weisen und wenn Sie nichts anderes schriftlich haben ist das zulässig. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.09.2019



Antwort auf: Teilzeit in EZ, spätabends arbeiten müssen?

Ja musst du wenn du nichts anderes beweisen kannst. Aber einmal im Monat wird man da doch wohl eine Lösung finden können zumal es planbar ist.

von Felica am 12.09.2019, 08:52



Antwort auf: Teilzeit in EZ, spätabends arbeiten müssen?

Ja musst du, weil 1.) gibt es keinen Vertrag in TZ in EZ wo drin steht, dass du nur von 9-13 Uhr arbeitest und keine Mehrarbeit machen musst, 2.) es zur Teamförderung dient. Es gibt Emails, worin nur die Wochenstunden vereinbart wurden, aber keine AZ. Das du zurzeit von 9-13 Uhr arbeiten darfst ist für dich gut. Dein AG kann das jederzeit widerrufen und dich auch nachmittags einsetzen, weil du keinen Vertrag oder Email hast indem du die AZ nachweisen kannst. Gerade deshalb würde ich ohne Diskussion um mögliche AZ und Absprachen usw. an der Teamsitzung teilnehmen. Denn dein AG kann durch das Nicht-Teilnehmen auch deine AZ ändern. Einen Grund zur AZ-Änderung findet der AG bestimmt. Ich würde deinen AG darum bitten dir einen Vertrag für TZ in EZ zu geben. Damit hast du was in der Hand. Darin kannst du auch deine AZ genau festhalten; nicht nur die Wochenstunden, sondern die genauen Zeiten (9-13 Uhr). Vermutlich wird da auch drin stehen, dass du zur Teilnahme an der Teamsitzung verpflichtet bist. Du kannst es natürlich ablehnen, nur ob das so gut beim AG ankommt? Zumal es nur einmal im Monat ist. Vermutlich von 18-20 Uhr? Für die Zeit sollte sich eine Betreuung fürs Kind finden lassen. Das kostet dich dann evtl. Geld, aber das musst du hinnehmen. In der Regel nehmen alle Erzieher an der Teamsitzung teil. Wenn dann eine nicht daran teilnimmt wirkt das unter den Kollegen nicht positiv.

von Ani123 am 12.09.2019, 19:18



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