Frage: Teilzeit im EU

Hallo. Bin noch bis 08/05 im EU. Habe jetzt Arbeitsangebot bei anderem Arbeitgeber. Darf ich dort anfangen? Wie viele Std./Woche und was darf ich verdienen. Bekomme z. Zt. noch Erziehungsgeld. Oder kann/soll ich beim "alten" Chef kündigen?? Gruß Yvonne

Mitglied inaktiv - 08.03.2004, 14:11



Antwort auf: Teilzeit im EU

Hallo, das geht nur mit Zustimmung des alten AG. Ansonsten schriftl. mit normalen Fristen kündigen (klären Sie die KK!!!). UM den EG-Anspruch nicht zu verlieren, darf man nicht mehr als 30 Std/Wo. arbeiten, der Verdienst über 400 € wird angerechnet. GRuß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.03.2004



Antwort auf: Teilzeit im EU

Hallo, man darf in der Elternzeit nicht mehr als 30 Std/Woche arbeiten, um nicht seine EZ zu verlieren. Man darf auch einen 400Euro Job annehmen, ohne das dieser auf Erziehungsgeld angerechnet wird. Grundsätzlich müsste man glaube ich den AG um Erlaubnis fragen, wenn man woanders anfangen möchte auf 400Euro Basis... Dieser kann seine Zustimmung verweigern, sollte es betriebliche Konflikte geben. LG Heike

Mitglied inaktiv - 08.03.2004, 16:46



Antwort auf: Teilzeit im EU

Danke Heike. Aber ich müsste mein Kind in die Krippe schaffen. Wieviele Std. darf ich sie dort unterbringen. Habe was von max. 5 Std. tägl. gehört, um weiterhin Erziehungsgeld zu erhalten. Stimmt das? Gruß Yvonne

Mitglied inaktiv - 09.03.2004, 10:39



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