Hallo, habe nun bald ein Jahr Elternzeit wie ich auch beantragt hatte und möchte dann Teilzeit wieder einsteigen. Da das Kind dann noch sehr klein ist möchten wir es nicht in fremde Hände geben. Muss ich damit rechnen das der Arbeitgeber meine Bitte ob ich die Stunden auf 2 Tage verteilen kann ablehnt? Für Teilzeitarbeit brauche ich doch keine Elternzeitverlängerung beantragen, oder?
Danke für die Antwort!
Mitglied inaktiv - 04.05.2010, 10:05
Antwort auf:
Teilzeit-Tage mitbestimmen?
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.05.2010
Antwort auf:
Teilzeit-Tage mitbestimmen?
Hallo
Er muss Dir Teilzeit geben bei entsprechender Firmengröße.
Wann er die Stunden ansetzt entscheidet aber er.
Wenn er die von Dir gewünschten ablehnt, dann kannst Du wenig machen.
Mitglied inaktiv - 04.05.2010, 10:36
Antwort auf:
Teilzeit-Tage mitbestimmen?
Wenn du deine Elternzeit nicht verlängerst, muss dein Arbeitsvertrag von Vollzeit auf Teilzeit geändert werden. Damit hast du kein Recht mehr auf eine Vollzeitstelle.
Auf der sichereren Seite bist du, wenn du Teilzeit in Elternzeit arbeitest!!!!!
Da du aber wohl nur 1 Jahr angemeldet hast, ist die Verlängerung von Elternzeit nur noch mit der Zustimmung des AG möglich.
Mitglied inaktiv - 04.05.2010, 12:13