Hallo Frau Bader, ich arbeite Teilzeit mit einer Wochenarbeitszeit von 16-20 Stunden. Die Stunden verteilen sich auf 3 Tage (Mo, Mi und Fr). Die Tage wurden mündlich als feste Termine vereibart. Im Ausnahmefällen wird aber auch mal ein Tag verschoben, zb von Mo auf Di. Fällt ein Feiertag auf einen der üblichen Arbeitstage muss ich ihn an einem anderen Tag nacharbeiten. Ich bin AE mit einem Kleinkind und habe durch diese Regelung wegen der Ostertage Probleme, dies mit meinen sonstigen Terminen zu koordinieren. Darf der AG das überhaupt verlangen? Vor allem, weil die im Vertrag keine Tage, sondern nur die Wochenstunden festgelegt sind? Müsste ich in dem Fall Urlaub nehmen, um z.B. den Donnerstag freizuhalten? Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Mitglied inaktiv - 31.03.2010, 00:04