Hallo Frau Bader, aufgrund eines internen Sozialplanes erhielt ich eine Abfindung für die 50 %ige Reduzierung meiner Arbeitszeit. Im Sozialplan war vermerkt, dass bei einer vorzeitigen Vollzeitbeschäftigung (vor Ablauf von 3 J.) diese anteilig zurückgezahlt werden müsse. Im Schreiben der Pers.abt. wurde nur der Abfindungsbetrag aufgrund der Arbeitszeitreduzierung sowie die genauen Daten der Umsetzung festgehalten, aber kein Bezug auf Rückzahlungsmodalitäten, Rückzahlungsfristen oder den Sozialplan genommen. Kann das Unternehmen jetzt auf eine teilweise Rückzahlung bestehen, wenn ich innerhalb der 3 J. wieder Vollzeit tätig werde?
Mitglied inaktiv - 13.06.2006, 19:51