Guten Morgen Frau Bader, bis zum 19.03.2011 bin ich noch in der Elternzeit. Die Firma, in der ich angestellt bin, hat mehr als 5 Mitarbeiter und so kann ich ja während der Elternzeit teilzeit beschäftigt werden. Vorher war ich Vollzeit dort beschäftigt. Mein Arbeitgeber zahlt mir die Teilzeit auf Basis meines Vollzeitgehaltes. Wie lange habe ich Anspruch darauf, dass der Vollzeit-Stundenlohn Basis meiner Teilzeittätigkeit bleibt? Viele Grüße VW
Mitglied inaktiv - 13.02.2010, 09:54