Hallo, ich habe meine Arbeitszeit bis Ende September befristet reduziert. Nach dem Ende der Vertragslaufzeit würde sich meine Arbeitszeit ab dem 1.10. automatisch wieder auf Vollzeit ändern, da der ursprüngliche Vollzeitvertrag während der Stundenreduzierung nur ruht. Wir verhält es sich, wenn ich jetzt ein Beschäftigungsverbot bekomme? Habe ich dann trotzdem ab dem 01.10. Anspruch auf das volle Gehalt?
von Mami1234 am 24.09.2018, 14:08