Frage: Stillen und Arbeit

Hallo Frau Bader, wenn ich richtig informiert bin, hat eine ANin, die direkt nach dem MS wieder arbeitet, einen Anspruch auf (bezahlte) Stillpausen bzw. Pausen zum Milchpumpen. Nun gibt es in meinem Konzern keinen Raum, den ich nutzen kann (der Saniraum ist für Massagen belegt). Wie ist das geregelt? Muß ein entsprechender Raum (also Minimalanforderung - abschließbar, mit Sichtschutz und Stuhl) vom AG vorgehalten werden oder muß ich sehen wo ich pumpe (notfalls zu Hause, Weg einfach 30 Minuten)? Vielen Dank MfG Sylke Sander

Mitglied inaktiv - 10.09.2002, 12:23



Antwort auf: Stillen und Arbeit

Liebe Sylke, gem. § 7 MSchG stehen Ihnen 2 X 1/2 Std oder 1 X 1 Std. zum Stillen zur Verfügung, aber mit Lohnfortzahlung (mehr, wenn Sie mehr als 8 Std. am STück arbeiten). Wegen der Räumlichkeiten sollten Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt als zuständige Behörde wenden. Dort kann man Stillmöglichkeiten vorschreiben. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.09.2002



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