Hallo Frau Bader, wenn ich richtig informiert bin, hat eine ANin, die direkt nach dem MS wieder arbeitet, einen Anspruch auf (bezahlte) Stillpausen bzw. Pausen zum Milchpumpen. Nun gibt es in meinem Konzern keinen Raum, den ich nutzen kann (der Saniraum ist für Massagen belegt). Wie ist das geregelt? Muß ein entsprechender Raum (also Minimalanforderung - abschließbar, mit Sichtschutz und Stuhl) vom AG vorgehalten werden oder muß ich sehen wo ich pumpe (notfalls zu Hause, Weg einfach 30 Minuten)? Vielen Dank MfG Sylke Sander
Mitglied inaktiv - 10.09.2002, 12:23