Hallo, mein Mann und ich sind beide St.Kl. 4 und unser Gehalt ist ausreichend, um auf den Elterngeldmax.-Betrag zu kommen. Trotzdem überlegen wir, ob wir zweitweise die St.Kl. auf 3/5 wechseln, um monatlich unser Einkommen zu optimieren (uns ist natürlich bewusst, dass mit der Einkommensteuererklärung wieder alles in einen Topf geworfen wird). MuSchu beginnt voraussichtlich am 07.09.2020. Also überlegen wir, dass ich ab September in Steuerklasse 5 gehe. Bin ich hier richtig informiert, dass sich das MuSchu-Geld dadurch nicht verändert? Dann möchte ich ab Juli 2021 wieder voll arbeiten gehen und mein Mann bleibt Zuhause. Also würde ich dann in Steuerklasse 3 gehen. Anschließend würden wir dann auch Anfang 2022 die Steuerklassen wieder wechseln, hier wissen wir noch nicht genau ob 3/5 oder 4/4. Ist das so möglich, da wir dann jeweils kein volles Jahr in einer Steuerklassenkonstellation verbracht haben? Ich hoffe ich konnte alle wichtigen Informationen verständlich zusammenfassen Besten Dank im Voraus und viele Grüße
von AnLu89 am 18.02.2020, 10:41