Mir und meinem Mann geht es um folgendes: Wir überlegen die Steuerklassen IM Monat, wo mein Mutterschutz beginnt(11.8) die Steuerklassen (zurzeit ich3, er5) zu wechseln (er3, ich5), ohne das wir finanzielle Einbußen haben, ausser einer eventuellen Steuernachzahlung. 1. Elterngeld wir ja nach den letzten 12 Monaten berechnet, in unserem, Fall August´13 bis Juli´14- Steuerklassen wechsel haben wir im Januar14 von 4/4 in 3(ich)/ 5 gemacht, haben also die 7 Monate "Voll"...das heißt hier würden wir bei einem Steuerklasse wechsel zum 1.8. keine Nachteile haben, richtig? 2. "Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate. Bei einer wöchentlichen Abrechnung handelt es sich um die letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung. Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 13 Euro für den Kalendertag." Darin heißt es ja, dass das Mutterschaftsgeld anhand der letzten 3 vollständig abgerechneten Kalendermonate berechnet wird. Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst, erhalte monatlich gleiches Entgelt. Somit fällt bei mir der Passus mit der wöchentlichen Abrechnung weg, korrekt? Das heißt also, wenn ich am 11.8. in Mutterschutz gehe, werden die Monate Mai, Juni und Juli als Grundlage genommen, richtig? Oder vertue ich mich irgendwo und stehe womöglich hinterher mit weniger Geld dar, als ich sollte? Dass wir ggf ne Steuernachzahlung bekommen ist und klar, darum geht es uns nicht. Vielen dank vorab!
von choizz am 12.05.2014, 19:29