Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage zu Steuerklassen. Ich habe vor 2 Wochen geheiratet und da wir im Moment ähnlich verdienen, wollten wir Steuerklasse 4/4 nehmen. Nun habe ich mir im Internet ausrechnen lassen, was unter dem Strich dabei 'rauskommt. Nicht ein Pfennig mehr wie bei Steuerklasse 1/1!! Kann das sein?? Dann wollten wir im Januar, da ich da ET habe in Steuerklasse 3/5 wechseln. Ist das rechtens? Oder wie müssen wir da vorgehen?
Vielen Dank im voraus für die Antwort, habe schon 1000 Leute gefragt, aber jeder gibt mir eine andere Antwort!!
Gruss
Britta
Mitglied inaktiv - 26.09.2000, 14:03
Antwort auf:
Steuerklassen
Hallo, Britta,
es ist so, dass 4/4 das gleich ergibt wie 1/1.
Aber wenn es Euch irgendwie finanziell moeglich ist, so wechselt jetzt so, dass Du in 3 kommst und Dein Mann in 5, denn das Mutterschutzgeld wird nach Deinem Nettoverdienst bezahlt und dieses ist in Steuerklasse 3 nunmal hoeher als in 5. Im Januar koennt Ihr dann ja tauschen.
Ihr zahlt dann dieses Jahr zuviele Steuern, die Ihr aber mit dem Jahresausgleich wiederbekommt.
Haben wir genauso gemacht, auch wenn uns das keiner glauben wollte. Aus diesem Grunde kann man normalerweise waehrend der Schwangerschaft nicht mehr so einfach die Steuerklasse aendern, Ausnahme ist z.B. die Heirat (also im Regelfall auch nur beim ersten Kind).
Liebe Grüsse
Marion
Mitglied inaktiv - 26.09.2000, 14:14
Antwort auf:
Steuerklassen
Hallo,
das mit 3/5 ist bei diesem Gehaltsverhältnis rechtsmißbräuchlich. Auch wenn der Wechsel auf Grund einer Heirat vorgenommen wurde (Urteil dazu ist in der AOK Urteilsdatenbank zu finden) gilt das Verhältnis der Gehälter zueinander. Der Arbeitgeber kann den Zuschuß zum Mutterschutzgeld nach 4/4 berechnen.
Gruß
Angela
Mitglied inaktiv - 27.09.2000, 14:58