Steuerklassen bei Elterngeldberechnung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steuerklassen bei Elterngeldberechnung

Welche Steuerklasse wird bei der Berechnung des Elterngeldes zugrunde gelegt, wenn bei erneuter Schwangerschaft auch Monate vor der Geburt des ersten Kindes eine Rolle spielen, weil die Geburt des zweiten Kindes in einem kurzen Abstand folgt? Wenn für die Berechnung des ersten Kindes die LST-Klasse 3 als Bemessungsgrundlage genommen wurde, aber im Elterngeldbezug dann ein LST-Klassenwechsel erfolgte. In den drei Monaten vor Geburt des zweiten Kindes würde ich dann kein Elterngeld mehr erhalten und die drei Monate arbeiten gehen mit der LST-Klasse 4. Welche Steuerklasse wird dann bei der Berechnung des Elterngeldes für das zweite Kinde herangezogen? Bleibt die 3 als Grundlage oder wie funktioniert das? Da seid 2013 die LST-Klasse eine zentrale Rolle bei der Berechnung spielt. Ich bedanke mich bereits jetzt für die Antwort!

von MamaNani am 20.09.2013, 15:47



Antwort auf: Steuerklassen bei Elterngeldberechnung

Hallo, es wird die Steuerklasse genommen, überwiegend vorhanden war. Es werden also die zwölf Monate, die zur Berechnung herangezogen werden betrachtet. Die Steuerklasse, die man länger hatte, gilt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2013



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