Guten Tag Frau Bader,
mein Freund und ich sind nicht verheiratet, leben aber zusammen und haben im letzten Jahr einen Sohn bekommen. Nun fragen wir uns, ob mein Freund in seiner Steuererklärung die Anlage Unterhalt für unseren Sohn ausfüllen muss. Wir tragen alle laufenden Kosten gemeinsam.
Für Hilfe wären wir sehr dankbar!
von
Neuling123
am 30.04.2017, 17:47
Antwort auf:
Steuererklärung eheähnliche Gemeinschaft
Hallo,
ich bin kein Steuerberater.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.05.2017
Antwort auf:
Steuererklärung eheähnliche Gemeinschaft
Nicht Unterhalt für euren Sohn, da ihr alle zusammen lebt,
aber er kann Unterhalt für DICH geltend machen, denn vermutlich warst du einige Zeit zu Hause?
von
Tini_79
am 30.04.2017, 18:11
Antwort auf:
Steuererklärung eheähnliche Gemeinschaft
Danke Tini! Es wäre her umgekehrt, da wir von meinem Elterngeld gelebt haben. Er ist noch Student.
von
Neuling123
am 04.05.2017, 08:14