Steuererklärung eheähnliche Gemeinschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steuererklärung eheähnliche Gemeinschaft

Guten Tag Frau Bader, mein Freund und ich sind nicht verheiratet, leben aber zusammen und haben im letzten Jahr einen Sohn bekommen. Nun fragen wir uns, ob mein Freund in seiner Steuererklärung die Anlage Unterhalt für unseren Sohn ausfüllen muss. Wir tragen alle laufenden Kosten gemeinsam. Für Hilfe wären wir sehr dankbar!

von Neuling123 am 30.04.2017, 17:47



Antwort auf: Steuererklärung eheähnliche Gemeinschaft

Hallo, ich bin kein Steuerberater. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.05.2017



Antwort auf: Steuererklärung eheähnliche Gemeinschaft

Nicht Unterhalt für euren Sohn, da ihr alle zusammen lebt, aber er kann Unterhalt für DICH geltend machen, denn vermutlich warst du einige Zeit zu Hause?

von Tini_79 am 30.04.2017, 18:11



Antwort auf: Steuererklärung eheähnliche Gemeinschaft

Danke Tini! Es wäre her umgekehrt, da wir von meinem Elterngeld gelebt haben. Er ist noch Student.

von Neuling123 am 04.05.2017, 08:14



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