Hallo Frau Bader, bei meiner Firma arbeite ich zur Zeit noch Teilzeit; d.h. bin jetzt in MuSchu und ab Ende August in Elternzeit. Schriftlich wurde mir schon zu gesagt, dass ich ab März 2006 wieder vier mal die Woche für vier Stunden arbeiten kommen kann. Nun kommt aber dazu, dass die Firma ab Oktober 2006 den Standort wechselt (etwas vier Stunden weg). Kann mir die Firma nun verweigern, bis Oktober weiter Teilzeit zu arbeiten und soll ich nun besser nur ein Jahr Elternzeit einreichen und den Rest "aufheben"? Danke für eine Auskunft Susanne
Mitglied inaktiv - 21.07.2005, 15:07