Liebe Frau Bader, in einer Antwort zum Sorgerecht schreiben Sie, das bei gemeinsamer Sorge für die Kinder auch beide Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Oder hab ich Sie da falsch verstanden? Ich habe mit meinem geschiedenen Mann auch das gemeinsame Sorgerecht allerdings liegt laut Aussage meines Anwaltes das Aufenthaltbestimmungsrecht bei mir. Was stimmt nun? Lieber Gruß Levy
Mitglied inaktiv - 29.06.2003, 12:43