Diana223
Meine Schwester und ihr Mann haben sich getrennt . Er hatte wohl schon länger eine nebenläufige Beziehung mit Einer andren Frau seit einem Jahr . Er hat mit allen Mitteln versucht das er das alleinige Sorgerecht bekommt eine neue Partnerin hat er verneint . Nun ist der zwischen stand dass er den kleinen zu 40 Prozent hat . Aber ... da er eine neue Partnerin hat schiebt er den kleinen nur zu Oma ab in der Zeit wo er eig die Zeit mit ihm verbringt er lebt sogar bei ihr und nicht in der neuen Wohnung . Der kleine ist fast 3 und sagt immer wieder das er bei Oma schlafen muss und mit Oma spielt . Vor Gericht wurde dies von ihm verneint . Nun haben wir Beweise die das bestätigen er holt ihn Nicht mal mehr aus dem Kindergarten ab das macht Oma . Könnte man das nochmal zu Gericht bringen bzw die umgangzeiten mit ihm verkürzen da er ja mehr Interesse an seiner neuen Partnerin zeigt und der kleine quasi nur bei Oma ist ? Vielen Dank
Hallo, Nein, das wird nicht ausschlaggebend sein. Liebe Grüße NB
Neverland
Nein. Wird keine Rolle spielen. Ausser das das Kind es sich merkt und sich due Beziehung nicht verbessert.
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