Mahlzeit! Hätte da mal eine Frage bezüglich gemeinsame Obsorge! Kurz zu mir: Habe mich von dem Vater meines ungeborenen Kindes getrennt bevor ich wusste das ich schwanger bin. Er weiss aber das ich schwanger bin wollte auch das ich das Baby bekomme. Habe mit ihm aber keinen Kontakt. Bin Alleinerziehende Mutter einer 7 jährigen Tochter. Nun habe ich von dritter Person gehört, das der Vater des ungeborenen sagt: er gehe mit Anwalt vor Gericht um das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen! Bin doch sehr verunsichert, weil ich das niemals zulassen würde, Besuchsrecht ist ok, aber das Sorgerecht möchte ich alleine haben. Wir haben uns auch nur 3 Wochen lang gekannt, nie zusammen gelebt...etc. Wie würde das Gericht hier entscheiden? Der Sachbearbeiter vom Jugendamt meinte, das sie alles genau überprüfen würden und dann zum Wohle des Kindes entscheiden. Welche Rechte habe ich noch als ledige Mutter????? Wollte eigentlich Vater unbekannt angeben und auf Allimentationen verzichten, aber das ist wohl ganz der falsche Weg oder? Danke für Antwort lg naty
Mitglied inaktiv - 27.05.2009, 12:05