Hallo,
KV und ich haben geteiltes Sorgerecht, Kind ist 9 Monate.Antrag auf alleiniges Sorgerecht habe ich gestellt, nachdem der Richter beim Gerichtstermin zum Umgang schon von sich aus meinte,dass das gemeinsam eh nicht funktionieren wird(KV und ich haben leider eine längere Vorgeschichte,im Moment besteht auch ein Annäherungsverbot und er hat nur BU).Der Richter hat ebenso ein Gutachten in Auftrag gegeben bezüglich Erziehungsfähigkeit, Umgang und Sorgerecht.MUSS das Sorgerecht also auf einen übertragen werden oder kann es passieren, dass es so bestehen bleibt?
von
Janinan
am 19.01.2024, 16:49
Antwort auf:
Sorgerecht
Hallo,
ich sehe das etwas anders als meine Vorrednerin.
Warten Sie erst einmal das Ergebnis des Gutachtens ab.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2024
Antwort auf:
Sorgerecht
Du hast gute Chancen das alleinige Sorgerecht zu bekommen, also bleib bei deinem Vorhaben. Und selbst wenn das nicht klappen sollte, hast du ja nichts verloren. Ich wäre aber sehr zuversichtlich!
Falls es aber doch nicht klappen sollte, was ich nicht glaube, hast du die Möglichkeit die Unterschrift des Vater richterlich ersetzen zu lassen (wenn die tatsächlich mal benötigt wird).
aktuell hat der Vater deines Kindes ja erstmal nur BU - da wird noch viel Zeit ins Land gehen. Also entspann dich!
von
JakobsMutti
am 20.01.2024, 19:32