Hallo. Frau Bader.
Ich bin Zahmedizinische Prophylaxeassistentin u daher habe ich ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft. Ich habe bis Anfang April gearbeitet. Geburtstermin ist Ende Oktober. Meine Frage steht mir nicht auch Urlaubsgeld zu? Habe es nämlich nicht erhalten.
von
alexiana1.0
am 30.06.2016, 09:53
Antwort auf:
Sonderzahlung während Beschäftigungsverbotes?
Hallo,
Sie erhalten das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen, auch Gratifikationen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.07.2016
Antwort auf:
Sonderzahlung während Beschäftigungsverbotes?
Dir steht dasselbe zu was du verdienen würdest wenn du weiter gearbeitet hättest.
Sollte die Zahnarztpraxis Praxisferien machen, dann musst du in dieser Zeit ebenfalls Urlaub nehmen - das darf dann nicht unter dem generellen Beschäftigungsverbot abgerechnet werden.
Mitglied inaktiv - 30.06.2016, 18:00