Hallo,
werde mit meinem Sohn (3) im August zu einer Mutter-Kind_kur fahren. Kann der Vater (gemeinsames SR) die dadurch ausgefallenen Papatage nachholen oder anderweitig anrechnen (verminderter Kindesunterhalt)? Habe mal gelesen, dass soclhe Auszeiten wie auch Krankheit nicht angerechnet/ aufgerechnet werden können, da dies ja kein mutwilliger Entzug ist. der Vater droht mir aber damit, dann das Kind jedes WE zu sich zu holen bis die papafehltage "verbraucht" sind und zusätzlich den Kindesunterhalt (nicht betitelt) zu kürzen.
Vielen dank.
Mitglied inaktiv - 04.05.2005, 12:30
Antwort auf:
Sind "Auszeiten" auf den Umgang anzurechnen?
Hallo,
praktisch finde ich es auch ok, aber rechtlich sieht es für den Papa schlecht aus.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.05.2005
Antwort auf:
Sind "Auszeiten" auf den Umgang anzurechnen?
Grundsätzlich sind Unterhat und Umgangrecht VÖLLIG getrennt voneinander zu handhaben!
Bezahlung des Umgangs findet NICHT statt!
Und: was spricht dagegen, den Papaumgang nachzuholen? Das fände ich schon OK, oder zumindest ein Kompromiss daraus... Aber rechtlich wird er sich da schwer tun...
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 04.05.2005, 13:33