Schwangerschaft & befristete Stelle & Sonderurlaub beim anderen Arbeitgeb

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwangerschaft & befristete Stelle & Sonderurlaub beim anderen Arbeitgeb

Vor einigen Wochen habe ich bereits gefragt, wie es wäre wenn, aber nun ist es konkret, es ging schneller als wir gedacht haben, ich bin schwanger und der Entbindungstermin ist am 24.5.14. Zur Zeit bin ich bis zum 15.Juni 2014 im unbezahlten Sonderurlaub bei einem Arbeitgeber und arbeite in einem befristeten Arbeitsverhältnis (bis zum 31.Mai 2014) bei einem anderen Arbeitgeber. Habe ich es also richtig verstanden, dass mein Arbeitgeber, bei dem der Sonderurlaub im Juni 2014 endet also ab Juni 2014 Elterngeld in Höhe meines durchschnittlichen Einkommens der letzten 12 Monate zahlt, auch wenn ich das Gehalt in der Zeit des Sonderurlaubs von einem anderen Arbeitgeber bezogen habe? ???? Denn in meinem jetzigen Job verdiene ich mehr als ich beim Arbeitgeber ,bei dem ich im SU bin, verdient habe. Herzlichen Dank und entschuldigen Sie bitte, dass ich nochmal nachfragen muss.

von danka am 18.09.2013, 09:41



Antwort auf: Schwangerschaft & befristete Stelle & Sonderurlaub beim anderen Arbeitgeb

Hallo, meinen Sie MG? Das zahlt der Ag ab dem Zeitpunkt, in dem der Sonderurlaub endet und der Mutterschutz begonnen hat. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2013



Antwort auf: Schwangerschaft & befristete Stelle & Sonderurlaub beim anderen Arbeitgeb

Arbeitgeber zahlen kein Elterngeld! Beim Mutterschaftsgeld wäre es so, dass bis 31.05. der "befristete Arbeitgeber" Mutterschaftsgeld (den Zuschuss) zahlt. Und ab 16.06. würde der Sonderurlaub Arbeitgeber den Mutterschaftsgeld-Zuschuss bis zum vertraglichen Gehalt zahlen. In der Zeit dazwischen gibt es nur den Anteil von der Krankenkasse (sofern selbst versichert) von 13 Euro/Tag. Das Elterngeld berechnet sich aus dem Einkommen vom befristeten Job. (Gehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz) Gruß Sabine

von SumSum076 am 18.09.2013, 11:09



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