Hallo,
mein AV wurde kürzlich bis Sommer 2017 verlängert. Sollte ich währenddessen schwanger werden, wird mein AV doch nicht verlängert, richtig? Wie verhält es sich mit dem Elterngeld, habe ich überhaupt Anspruch darauf? Könnte ich womöglich vorzeitig gekündigt werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
Tini831015
am 18.03.2016, 14:05
Antwort auf:
Schwanger während befristeter Anstellung
Hallo,
wenn noch nicht verlàngert ist, besteht kein Anspruch.
Sie bekommen trotzdem EG nach dem Verdienst der letzten 12 Mo. vor der Geburt
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2016
Antwort auf:
Schwanger während befristeter Anstellung
In der Regel laufen sie dann aus.
Jeder hat Anspruch auf Elterngeld anhand des Einkommens 12 Monate vor Mutterschutz.
von
Sternenschnuppe
am 18.03.2016, 14:26