Meine Frau befindet sich momentan im Erziehungsurlaub für unseren am 27.07.2000 geborenen Sohn Tom Luca. Nun werden wir vorrausichtlich ab dem 08.08.2003 zu viert sein. Wie sieht das nun mit dem MuSchaGeld aus? Gilt der Erziehungsurlaub als Arbeitsverhältnis, sodas grundsätzlich Anspruch entsteht. Wie lange vor dem neuen Mutterschutz müsste sie wieder arbeiten, um auch MuSchaGeld vom Arbeitgeber zu bekommen und nicht nur von der Krankenkasse. Ein Angebot vom Arbeitgeber zur Teilzeit liegt vor, obwohl dieser schon von der erneuten Schwangerschaft mündlich unterrichtet wurde. Oder wäre eine kurzfristige Beschäftigung auch eine Möglichkeit des Arbeitgebers, das Verhältnis zu kündigen, ohne eine neue Erziehungszeit zu gewähren? Also besteht bei uns z.Zt. die Unsicherheit, ob wir nun lieber beruhigt von der einen Erziehungszeit in die nächste übergehen und danach den Anspruch auf den Arbeitsplatz sichern sollten, oder ob wir finanzielle Vorteile verlieren würden, wenn meine Frau für ein paar Wochen nochmals arbeiten würde. Bitte helfen sie uns bei dieser Entscheidung.
Mitglied inaktiv - 09.04.2003, 12:16