Hallo!
Ich bin in der sechsten Woche schwanger und seit Januar 09 arbeitslos. Jetzt bin ich mir sehr unsicher, wie ich mich gegenüber dem Arbeitsamt und im Bewerbungsverfahren verhalten soll. Ich mache mir keine großen Hoffnungen so eine Stelle zu finden, auch wenn ich gerne bis zum Mutterschutz arbeiten würde. Ich will einen eventuellen Arbeitsgeber aber auch nicht anlügen, da mich dieses ja dann in ein schlechtes Licht stellen würde und ich eh kündbar wäre während der Probzeit......Wie soll ich mich denn jetzt am besten verhalten? Es dem Amt direkt mitteilen? Schon vor Vorstellungsgespräch über die Schwangerschaft informieren? Und: habe ich irgendwelche Rechte bei der Vermittlung einer Stelle. Ich bekomme derzeit nur Vermitttlungsvorschläge, bei denen ein Fahrweg 60km und mehr ist und es sich aber nur um 19 - 25 Std./ Woche handelt. Haben Sie einen Rat für mich?
Vielen Dank im Voraus.
Mitglied inaktiv - 29.01.2009, 12:48
Antwort auf:
schwanger und arbeitslos
Hallo,
grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollten dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden.
Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter.
Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Und damit endet auch der Bezug von beitragsfreier KK – wenn Sie nicht ArbGeld II erhalten.
Wegen der Frage der Stellen: sagen Sie Ihren Sachbearbeiter, dass Sie arbeitswillig sind u gerne weitere Angebote hätten!
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2009